Bad Breisiger Brandstifter muss für vier Jahre ins Gefängnis

Angeklagter erspart Kindern die Aussage - Richter attestiert ein klassisches Beziehungsdrama

Koblenz. Das Landgericht Koblenz hat am Dienstag einen 35-jährigen Kosovaren wegen schwerer Brandstiftung zu vier Jahren Haft verurteilt. "Die Tat ist das Ergebnis eines klassischen Beziehungsdramas", sagte Richter Ulrich Christoffel in seiner Urteilsbegründung.

Tatsächlich hatte der Angeklagte sich nicht damit abfinden können, dass seine Ehefrau sich von ihm getrennt hatte. Über Monate suchte er immer wieder die Wohnung der Frau in Bad Breisig, verschaffte sich gegen deren Willen Eintritt, um sie brutal zu verprügeln oder zum Sex zu zwingen.

Der Terror gipfelte in einer Brandstiftung. Diesmal war der Angeklagte durch ein Hinterfenster in die Wohnung eingestiegen und setzte das Kinderbett in Brand. Die Flammen griffen auf das Mobiliar über. Die Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus konnten sich rechtzeitig ins Freie retten. Das Feuer verursachte einen Sachschaden in Höhe von etwa 50 000 Euro.

Die Brandstiftung hatte der 35-Jährige in Form einer Erklärung seines Verteidigers Alexander Haentjes gestanden. Allerdings war das Geständnis das Ergebnis einer Absprache zwischen den Prozessbeteiligten. Denn am ersten Verhandlungstag hatte sich der Angeklagte zu den ihm zur Last gelegten Taten noch ausgeschwiegen.

Erst nach dem Hinweis von Ulrich Christoffel, dass sich sein Schweigen erheblich zu seinen Ungunsten auswirken könne, räumte der Kosovare ein, dass er den Brand gelegt habe. Im Gegenzug erklärte sich Staatsanwalt Markus Necknig bereit, die verbliebenen Anklagen wegen Körperverletzung und sexueller Nötigung vorläufig einzustellen.

"Das Geständnis ist in diesem Verfahren von besonderem Wert", erklärte Christoffel das Vorgehen de Gerichts. Die Taten seien dem Angeklagten nur sehr schwer nachzuweisen, so dass dazu ein aufwendiges Beweisaufnahmeverfahren notwendig wäre.

Insbesondere aber sei durch das Geständnis verhindert worden, dass die Kinder vor Gericht hätten erscheinen müssen, um auszusagen. Somit wäre der Fall auf dem Rücken der Kinder ausgetragen worden. Das Motiv für die Taten sah die Staatsanwaltschaft ausschließlich in dem "Besitzstandsdenken des Angeklagten".

Er habe die Frau auch nach der Trennung als sein Eigentum gesehen. Mit dem Brand habe er gegenüber seiner "unbotmäßigen Ex-Frau ein Exempel statuieren wollen". Denn obwohl er im Mai vergangenen Jahres wieder geheiratet hatte, habe er an seiner Ex-Frau festhalten wollen.

"Die Deutsche habe ich doch nur wegen der Papiere geheiratet. Du bist und bleibst meine wirkliche Frau", soll sich der 35-Jährige geäußert haben. Bei dem Legen des Feuers in der Wohnung habe der 35-Jährige in Kauf genommen, dass andere Menschen zu Schaden kommen.

"Das ist ein Verbrechen das es entsprechend zu bestrafen gilt", so Necknig. Strafmildernd hat sich laut Gericht der Umstand ausgewirkt, dass der Angeklagte bei seiner Festnahme, die nur wenige Stunden nach der Tat erfolgt war, einen Alkoholpegel von knapp 0,9 Promille gehabt habe. Das vermindere zwar nicht die Schuld, sei aber bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.

Zu Lasten des Angeklagte wertete das Gericht dessen Vorstrafenregister. 1992 als Asylbewerber aus dem Kosovo nach Deutschland gekommen, ist er regelmäßig durch Betrug, Diebstahl und gar sexuellen Missbrauchs eines Kindes auffällig geworden.

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