Genehmigung zum Abriss der Gebäude Bad Neuenahrer Konzertmuschel muss bleiben

BAD NEUENAHR · Nach einem intensiven langjährigen Abstimmungsprozess mit den Denkmalbehörden von Land und Landkreis ist der Weg frei für eine bauliche Neuordnung der Bad Neuenahrer Kurparkliegenschaften: „Die beantragte denkmalrechtliche Genehmigung zum Abbruch der Kurparkliegenschaften liegt uns nunmehr vor“, sagte Kreisstadt-Vize Detlev Koch am Montag.

Herzstück der jetzigen und der künftigen Konzerthalle ist die Orchestermuschel. Sie wird in den Neubau integriert.

Herzstück der jetzigen und der künftigen Konzerthalle ist die Orchestermuschel. Sie wird in den Neubau integriert.

Foto: Marco Rothbrust

Damit kann nun das im Jahr 2013 schon einmal initiierte Interessenbekundungsverfahren wieder aufgenommen werden. Das Verfahren zur Marktsondierung und Suche nach geeigneten Bebauungsvorschlägen sowie Investoren war damals – unmittelbar nachdem die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler den Kurpark samt aufstehender Liegenschaften von der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr erworben hatte – eingeleitet worden und musste aufgrund der unklaren Rechtslage zur Denkmaleigenschaft der Kurparkliegenschaften ausgesetzt werden (der General-Anzeiger berichtete).

„Nunmehr liegt die Bestätigung der Rechtsmeinung der Stadt schwarz auf weiß vor“, so Koch weiter. „Wir befinden uns in einer Denkmalzone, aber hinsichtlich der Hochbauten im Kurpark kommt ausschließlich der Orchestermuschel ein Denkmalwert zu. Die Orchestermuschel war für uns immer sakrosankt, das heißt ihr Erhalt stand nie in Frage.

Sie ist Herzstück sowohl der jetzigen, als auch der zukünftigen Konzerthalle.“ Es werde nun ein Sicherungskonzept erarbeitet, wie man die Konzertmuschel zunächst während der Bauphase gegen Beschädigungen sichern und anschließend in den Neubau integrieren könne.

An der Lage der Konzertmuschel in der heutigen Halle erkenne man auch, dass diese zur Zeit der Errichtung des Gebäudes als „Trinkhalle mit Orchestermuschel“ eine Nebenrolle spielte, sie sei seitlich dezentral angeordnet. Über die Jahrzehnte sei ihr aber eine neue, nämlich die wesentliche Rolle als Konzerthalle zugekommen.

Realisierung der städtischen Vorstellungen

„Dem wollen wir mit dem Neubau der Konzerthalle Rechnung tragen und sie zentral auf der Stirnseite des Gebäudes anordnen, was natürlich auch zu einer Optimierung der Wahrnehmungsbeziehungen im Sinne des Konzertbesuchers führt“, ist sich Koch sicher und betont damit beispielhaft auch die Chancen, die in der baulichen Neuordnung der Kurparkliegenschaften lägen.

Wie geht es weiter? Schon im Februar sollen sich die städtischen Gremien mit der Einleitung eines neuen Interessenbekundungsverfahrens befassen. Ziel dieses Verfahrens ist die öffentliche und transparente Abfrage des Marktes, ob und inwiefern private Marktteilnehmer Interesse an einer Realisierung der städtischen Vorstellungen für die neuen Kurparkliegenschaften haben. Einen Orientierungsrahmen bildet dabei die in den Bürgerinformationsveranstaltungen vorgestellte Studie des Architekturbüros Unger sowie der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan.

Den städtischen Gremien bleibt dabei zu jeder Zeit die Entscheidung vorbehalten ob, inwieweit und in welcher Form Grundstücksveräußerungen stattfinden, die ausschließlich der Refinanzierung der heute und zukünftig im Eigentum der Stadt stehenden öffentlichen Einrichtungen dienen.

Auch die Architektur der unterschiedlichen Angebote wird eine gewichtige Rolle bei einer letztendlichen Zuschlagserteilung spielen, heißt es aus dem Rathaus. Ebenso sei es denkbar, dass sich kein Investor für die Liegenschaften findet oder die angebotenen Bebauungskonzepte oder Rahmenbedingungen nicht die Zustimmung der städtischen Gremien finden. In diesem Fall behält sich die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler auch die Realisierung der Kurparkliegenschaften in Eigenregie vor. Auch im weiteren Verfahren wird laut Koch entsprechend der jeweiligen Arbeitsschritte im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen über den Stand der Planungen weiterhin informiert.

Sicherungsmaßnahmen in der Konzerthalle

„An dieser Stelle muss nochmals deutlich hervorgehoben werden, dass die Liegenschaften allesamt ihre Lebensdauer überschritten haben“, so Koch. „Die Sicherungsmaßnahmen in der Konzerthalle sollen einen provisorischen, zeitlich begrenzten Weiterbetrieb sicherstellen. Die Sicherungsmaßnahmen werden permanent durch einen Prüfstatiker überwacht. Sollte sich hier Handlungsbedarf ergeben, wird die Stadt kurzfristig handeln müssen.“

Planmäßig solle zunächst das erläuterte Verfahren abgeschlossen werden, bevor mit Abbrucharbeiten begonnen wird. Gleichwohl werde nun die Vorbereitung der Abbrucharbeiten beginnen.

„Wir gehen derzeit davon aus, dass das Kulturprogramm 2018 noch in den Kurparkliegenschaften stattfindet, in jedem Fall bis zur Klangwelle im Oktober. Danach planen wir mit anderen Veranstaltungsorten“, so Christian Senk, Geschäftsführer der Heilbad GmbH. Und weiter: „Auch die Uferlichter sollen 2018 noch im Kurpark stattfinden, für das kulturelle Rahmenprogramm werden wir auch hier gegebenenfalls auf andere Liegenschaften ausweichen müssen.“

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