Beim Blick in den Kofferraum sahen Zöllner 68 Schildkröten

49-Jährige muss 2 500 Mark Geldbuße zahlen

Bonn. Die Zöllner glaubten kaum, was sie in dem Kofferraum sahen: 68 kleine Landschildkröten saßen dort in Kisten. Die Frau, in deren Auto die Tiere herum krabbelten, hatte sie in Polen in einer Zuchtanstalt gekauft und wollte sie nun verzollen lassen. So aber, erfuhr sie beim Zoll, gehe es nicht. Denn sie hatte weder eine Ein- noch eine Ausfuhrgenehmigung für die artgeschützten Schildkröten. Die Tiere wurden beschlagnahmt, die 49-Jährige erhielt einen Bußgeldbescheid über 10 000 Mark wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Sie legte Einspruch ein und stand nun vor dem Amtsgericht.

Hier erklärte sie, wie es überhaupt dazu gekommen sein soll, dass sie damals im Jahr 1998 so viele Schildkröten ins Land holte. Und wollte man ihr glauben, hatte sie nie vor, aus den Tierchen Kapital zu schlagen. Sie habe es, so beteuerte sie, für ihren Mann getan. Der liebe Tiere über alles - und sammle alle möglichen Arten gleich reihenweise. Als er sich 1998 Schildkröten gewünscht habe, sei sie nach Polen gefahren, um ihm die Freude zu machen. Zuvor habe ihr ein Tierarzt erklärt, das sei unproblematisch.

In Polen habe sie die 68 Tiere für 48 Mark das Stück gekauft, sei zurück nach Deutschland gefahren und ungehindert über die Grenze gekommen. Doch hier habe sie sich überlegt, dass es besser sei, die Schildkröten ordnungsgemäß zu verzollen - und erst beim Zoll erfahren, dass sie gegen das Gesetz verstoßen habe. Nun habe sie die Tiere und das Geld verloren und solle auch noch 10 000 Mark Bußgeld zahlen. Das sehe sie nicht ein.

Der Richter machte ihr zwar klar, dass sie nun mal gegen das Gesetz verstoßen habe. Aber auch er fand das Bußgeld zu hoch und reduzierte es auf 2 500 Mark. Die beschlagnahmten Schildkröten sollen übrigens in einem Schul-Terrarium ein neues Zuhause gefunden haben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort