Reisegewerbekarte Beschwerden über reisende Schrotthändler in Bad Honnef
BAD HONNEF · Bei der Ordnungsbehörde der Stadt Bad Honnef häufen sich Beschwerden über die Lärmbelästigung, die mit der stetig steigenden Zahl der reisenden Schrotthändler verbunden ist.
Um diesen Beschwerden nachgehen zu können, ist die Stadt auf die Unterstützung der Bürger angewiesen. Denn das bei den Altmetallsammlungen üblicherweise abgespielte durchdringende "Musikgedudel" ist zwar nicht schön, erst einmal aber nicht verboten. Das Landesimmissionsschutzgesetz besagt, dass Tonwiedergabegeräte in der Öffentlichkeit nur in einer solchen Lautstärke benutzt werden dürfen, dass andere nicht erheblich belästigt werden.
Konkret ist dieser Nachweis jedoch schwierig, da die Belästigung persönlich sehr unterschiedlich empfunden wird. Allerdings: Klaglos hingenommen werden muss die stetig steigende Zahl der Sammler auch nicht. So brauchen die fahrenden Schrotthändler zum Beispiel eine Reisegewerbekarte, um ihrem Geschäft nachgehen zu dürfen. Besitzen sie diese nicht, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Und auch ihr Fahrzeug muss eine Zulassung besitzen.