Bewährungsstrafe für 42-Jährigen nach massiver Drohung

AHRWEILER · Mit vereinten Kräften haben Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung einem Angeklagten eine goldene Brücke gebaut, um ihm die Möglichkeit zu geben, den Weg aus der Sackgasse zu finden, in die er sich zuvor selbst hineinmanövriert hatte.

 Symbolbild.

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Foto: dpa

Den Ernst der Lage beharrlich verkennend, hatte der Angeklagte gerade noch rechtzeitig realisiert, dass ihn die wohlwollenden Hinweise des Gerichts vor größerem Unheil bewahren würden. Ergebnis: Das Ahrweiler Schöffengericht verurteilte den 42-Jährigen nicht, wie ursprünglich angeklagt, wegen versuchter räuberischer Erpressung, sondern wegen Vollrauschs zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe.

Rückblick: Der aus Andernach stammende Angeklagte hatte sich im vergangenen Jahr mit vermeintlichem Burn-out-Syndrom in die Obhut der Ehrenwall'schen Klinik in Ahrweiler begeben. In der sogenannten "geschützten Abteilung" teilte er sich ein Zimmer mit einem 37-jährigen Suchtkranken.

Zwischen dem 42-Jährigen und seinem Zimmergenossen entwickelte sich eine Freundschaft, die am Abend des 19. Februar in einen kurzen, aber heftigen Streit mündete. Denn beide hatten sich zu einer Party verabredet. Doch als der Angeklagte vor verschlossener Tür gestanden hatte, griff er wütend zum Handy, um nach wüsten Beschimpfungen den 37-Jährigen aufzufordern, unverzüglich 500 Euro an ihn zu zahlen.

Sollte er sich weigern, werde er ihm "ein paar Leute mit Baseballschlägern vorbeischicken", die ihm "die Ohren abschneiden würden". Innerhalb der folgenden zwei Stunden griff der Angeklagte zwei weitere Male zum Telefon, um seine Drohung zu erneuern.

Der Angeklagte räumte ein, den 37-Jährigen an jenem Abend angerufen und beschimpft zu haben. Bedroht habe er ihn jedoch nicht. Alle Prozessbeteiligten hatten jedoch deutlich zu verstehen gegeben, dass sie die Angaben des Opfers für in sich schlüssig hielten und keinerlei Zweifel an der Glaubwürdigkeit des 37-Jährigen hegten.

"Ich hatte große Angst, dass er seinen Drohungen Taten folgen lassen würde", beteuerte der 37-Jährige, der betonte, dem Angeklagten "nichts Böses zu wollen", weshalb er später auch die Anzeige zurückgenommen habe. Verharmlost hatte der Angeklagte zuvor bereits seine Alkoholsucht. So gab er an, mit dem Trinken begonnen zu haben, nachdem er vor einem Jahr seinen Job als "Supervisor" bei der Nürburgring GmbH verloren habe.

Tatsächlich aber galt er seit vielen Jahren als massiver Alkoholiker, der unter Alkoholeinfluss zu aggressivem Verhalten neigte und bereits sieben Mal wegen Körperverletzung verurteilt worden war. Zum Zeitpunkt der angeklagten Tat hatte er sich auf dem Höhepunkt seiner Trinkerkarriere befunden.

Erst nach einer deutlichen Ansprache der Staatsanwältin Andrea Maier räumte der Angeklagte schließlich ein, dass er nicht ausschließen könne, zum Zeitpunkt der Anrufe, derart betrunken gewesen zu sein, dass er sich an Einzelheiten der Gespräche nicht mehr erinnere. Das sah auch das Gericht so und verurteilte ihn wegen Vollrauschs.

"Der Angeklagte wusste, dass er unter Alkoholeinfluss zu aggressivem Verhalten neigt. Somit hat er fahrlässig in Kauf genommen, im Alkoholrausch Straftaten zu begehen", begründete Richter Ralph Volckmann das Urteil. Außerdem verhängte das Gericht 200 Sozialstunden.

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