Auf Bahnhöfen und in Zügen Bundespolizei kontrolliert Einhaltung der Maskenpflicht

Sankt Augustin · Am kommenden Dienstag werden in ganz NRW Kräfte der Bundespolizei auf Bahnhöfen und in Zügen die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren. Wer keine Maske trägt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Kira Hofmann

Wer sich auf Bahnhöfen und in den Zügen nicht an die Maskenpflicht hält und dabei erwischt wird, muss damit rechnen, ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro zu zahlen. Diese Regel wurde Mitte August bereits von Bund und Ländern beschlossen.

Am kommenden Dienstag, 24. November, wird die Bundespolizei laut Aussage des NRW-Ministeriums für Verkehr verstärkt die Einhaltung der Maskenpflicht auf den Bahnhöfen und in den Zügen in Nordrhein-Westfalen überprüfen und mögliche Bußgelder bei Zuwiderhandlungen verhängen.

Die Maßnahme wurde gemeinsam vom NRW-Verkehrsministerium, Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), der Deutschen Bahn und den Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie den kommunalen Ordnungsämtern und der Bundespolizei vereinbart. Bei der letzten landesweiten Prüfung der Maskenpflicht im August wurden 1707 Verstöße festgestellt.

Danach gab es immer wieder lokale Schwerpunktkontrollen - unter anderem an den Bahnhöfen in Köln, Troisdorf und Siegburg sowie in den Nahverkehrszügen. Busse und Straßenbahnen in den Kommunen der Region wurden jeweils von den dortigen Ordnungskräften überprüft - teilweise unterstützt durch Mitarbeiter der Deutschen Bahn.

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