Bonner Beamter beschwert sich über Langeweile im Büro

Lothar Schulte klagt vor dem Kölner Verwaltungsgericht, weil er wieder mehr arbeiten will

  Arbeitet maximal fünf Stunden  pro Woche: Lothar Schulte.

Arbeitet maximal fünf Stunden pro Woche: Lothar Schulte.

Foto: Malsch

Bonn. Der Glückliche. So wird es dem ein oder anderen in den Kopf schießen. Der Glückliche sitzt auf einer unkündbaren Stelle, streicht Monat für Monat 6 000 Euro ein - hat aber nur Arbeit für maximal drei bis fünf Stunden. Pro Woche. Lothar Schulte geht das seit zwei Jahren so. Doch er ist alles andere als glücklich. Als Ministerialrat im Bundesbildungsministerium mag er seine Arbeit und möchte unbedingt wieder mehr arbeiten. Aber er darf nicht.

Man habe ihn "kaltgestellt", sagt er im Gespräch mit dem GA. Man sei mit seiner Arbeit als Referatsleiter mit der Besoldungsgruppe B 3 aus irgendwelchen Gründen nicht mehr einverstanden gewesen. Ein Großteil seines Aufgabenbereichs sei ihm daraufhin entzogen worden. Das Referat 626 war von heute auf morgen nur noch für den Bereich "Akademien der Wissenschaften" zuständig.

Die Bereiche Geisteswissenschaften und Auslandsinstitute wurden in andere Abteilungen verlegt. Weil er seine Meinungen geäußert habe, vermutet der ehemalige Personalrat mit Dienstzimmer in den Bonner Kreuzbauten als wahren Grund. Und "weil ich mich über den rüden Behandlungsstil der Ministeriumsführung beschwert habe."

Doch eben diese Führung - Schulte nennt neben Bundesministerin Edelgard Bulmahn (SPD) den Staatssekretär Wolf-Dieter Dudenhausen und Ministerialdirektor Uwe Bake - wolle offenbar nicht, dass er für sein Geld auch arbeite. Mehrere Versetzungsgesuche auf gleichwertige und wesentlich arbeitsintensivere Posten, auch in der Hauptstadt Berlin, wurden abgelehnt. Schultes Büroschlaf also von oben sogar angeordnet?

Weil alles nichts nützte, klagt Schulte nun vor dem dem Kölner Verwaltungsgericht. Dort will er sein Recht auf "amtsangemessene Beschäftigung" einfordern. Die Arbeit stehe ihm zu. Er wolle sich außerdem nicht weiterhin auf Kosten der Steuerzahler langweilen. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt den Eingang der Klage.

Die anstehende mündliche Verhandlung wird laut Sprecher Klaus-Peter Uhlenberg aber wohl erst im nächsten Jahr stattfinden. Als nächstes müsse das Ministerium zu dem Vorgang Stellung nehmen. Dort bezeichnet man die Klage als unbegründet.

Die von Schulte kritisierte Entscheidung der Ministerin, die Arbeitsbereiche auszulagern, sei notwendig gewesen. Schulte sei angemessen beschäftigt, und außerdem gebe es in einem Ministerium immer genug Arbeit. Zu Details wollte sich der Sprecher im Hinblick auf den Rechtsstreit nicht äußern.

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