Bonner Landgericht verurteilt Vergewaltiger aus Troisdorf

Hinter Gittern wird der 30 Jahre alte Amir P. (Name geändert) aus Troisdorf die kommenden Jahre verbringen: Das Bonner Landgericht verurteilte den gelernten Maurer am Mittwoch wegen zwei Vergewaltigungen und einer besonders schweren Vergewaltigung zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe.

Bonner Landgericht verurteilt Vergewaltiger aus Troisdorf
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Troisdorf/Bonn. Hinter Gittern wird der 30 Jahre alte Amir P. (Name geändert) aus Troisdorf die kommenden Jahre verbringen: Das Bonner Landgericht verurteilte den gelernten Maurer am Mittwoch wegen zwei Vergewaltigungen und einer besonders schweren Vergewaltigung zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe.

Gleich zu Beginn der Urteilsverkündung stellte der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff klar, dass es sich um Taten mit "Ausnahmecharakter" gehandelt habe: Zwischen dem Vergewaltiger und den zufällig ausgewählten Opfern bestand offenbar keine Beziehung. Der Täter habe ganz unterschiedliche Frauentypen ausgewählt. "Das war alles egal - Hauptsache das Eine", so Reinhoff.

In der Nacht auf den 29. August 2009 war es laut Urteil zur ersten Vergewaltigung gekommen. In einer Disco in Oberlar sprach Amir P. eine 47-Jährige an. Nachdem die Frau ihm ein Bier ausgegeben hatte, gab er an, von zu Hause seine Gitarre holen zu wollen. Die erheblich alkoholisierte Frau stieg zu dem 30-Jährigen ins Auto, doch der Angeklagte fuhr auf einen abgelegenen Parkplatz.

Dort schlug und vergewaltigte er die 47-Jährige, bis dieser die Flucht gelang. Die Behauptung des Angeklagten, es sei in diesem Fall einvernehmlich zum Geschlechtsverkehr gekommen, und dass die 47-Jährige nachher sogar noch ein Bier mit ihm habe trinken wollen, wertete das Gericht als "weltfremd und falsch".

Das Opfer war laut Urteil "völlig verstört" zu der Disco zurückgekehrt und hatte von der Vergewaltigung und den Schlägen berichtet. Die zwei weiteren Taten hatte Amir P. im Prozess weitgehend gestanden. Keine 24 Stunden nach der ersten Vergewaltigung traf der Angeklagte am frühen Morgen des 30. August an einer Bushaltestelle auf eine ortsunkundige 21-Jährige.

Obwohl dies "genau die Situation war, vor der Eltern ihre Kinder warnen", so Reinhoff, stieg die junge Frau zu dem Mann ins Auto - in einer ruhigen Nebenstraße wurde sie mit dem Tod bedroht und vergewaltigt. Das Opfer der dritten Tat wurde eine junge Frau, die Ende November in einem Jugendzentrum in ihren 20. Geburtstag hineingefeiert hatte.

Nach der Feier hatte der 30-Jährige der Heranwachsenden und ihrem Freund angeboten, sie nach Hause zu fahren. Mit einem Trick schaffte der Angeklagte es, dass der Freund das Auto kurz verließ. Daraufhin fuhr der Vergewaltiger an eine entlegene Stelle und verging sich an der 20-Jährigen.

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