Bornheim reicht Verfassungsbeschwerde ein

BORNHEIM · Die Stadt, die Einbußen von mehr als 4,1 Millionen Euro verkraften muss, protestiert gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz des Landes.

 "Bei diesen Einbrüchen können wir bei zunehmenden Aufgaben wie dem Ausbau der U3-Betreuung einen Investitionsstau nicht mehr auffangen", so Bürgermeister Wolfgang Henseler.

"Bei diesen Einbrüchen können wir bei zunehmenden Aufgaben wie dem Ausbau der U3-Betreuung einen Investitionsstau nicht mehr auffangen", so Bürgermeister Wolfgang Henseler.

Foto: dpa

Die Stadt Bornheim ist seit Jahren knapp bei Kasse und befindet sich im Nothaushalt. Eine Situation, die sich mit dem neuen Gemeindefinanzierungsgesetz wohl kaum ändern wird. Der Rat hatte in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, gegen das Gesetz zu klagen. Außerdem appellierte der Rat mit einer einstimmig verabschiedeten Resolution an Landtag, Ministerpräsidentin und Innenminister, einen "annehmbaren und gerechten Finanzausgleich" sicherzustellen.

In der Resolution begrüßt der Rat ausdrücklich, dass das Land im Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 mehr Geld für die Kommunen zur Verfügung stellt. Doch fordern die Kommunalpolitiker die Landesregierung auf, "die vorgesehene Konsolidierungshilfe erträglich h zu dotieren, damit allen Kommunen die Perspektive eines strukturell auskömmlichen Haushaltsausgleichs sowie einer Entschuldung gegeben wird".

Die Verteilung der Mittel solle "nicht alleine am Merkmal "Überschuldung" ausgerichtet werden. Der Rat appelliert an das Land, seiner Verpflichtung nachzukommen, allen verantwortlich wirtschaftenden Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt und den Abbau von Schulden zu ermöglichen. Die Stadt Bornheim hat für das Haushaltsjahr einen Rückgang der Landeszuschüsse von mehr als 4,1 Millionen Euro zu verkraften und 2012 weitere 1,5 Millionen Euro.

"Bei diesen Einbrüchen können wir bei zunehmenden Aufgaben wie dem Ausbau der U3-Betreuung oder der OGS einen deutlichen Investitionsstau in vielen Bereichen nicht mehr auffangen", sagte Bürgermeister Wolfgang Henseler. So werde die kommunale Selbstverwaltung zur Farce. Die Stadt Bornheim verliert paradoxer Weise dadurch, dass sie geringe Arbeitslosenzahlen aufweist. Denn die Neuberechnung orientiert sich neben der Bevölkerungszahl, der Zahl der Schüler und der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an den Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften.

Durch die veränderten Schlüsselzuweisungen ist es für die Stadt kaum möglich, in den nächsten Jahren einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen, so dass freiwillige Leistungen wie die Stadtbücherei und das Hallenbad in ihrer Existenz gefährdet seien. Denn auch von einer weiteren Seite droht Gefahr. Wie der Rhein-Sieg-Kreis als Kommunalaufsicht der Stadt mitteilte, beabsichtige das Land, einen entscheidenden Teil der Vorschriften für Kommunen im Nothaushalt zu streichen, die diesen Städten und Gemeinden noch einen gewissen Handlungsspielraum gaben.

So würde die mögliche Kreditaufnahme erheblich eingeschränkt. Für Bornheim wären statt bisher rund zwei Millionen Euro nur noch 400.000 Euro Kreditaufnahme möglich. Außerdem wären Beförderungen ausgeschlossen und freiwillige Leistungen einzustellen. Wegen dieser schlechten Aussichten hat sich der Rat zur Klage gegen das Gesetz entschlossen.

Konkret schließt sich die Stadt Bornheim einer Verfassungsbeschwerde der Stadt Coesfeld im Münsterland sowie 42 weiteren Kommunen an, die sich auf ein Gutachten des ehemaligen rheinland-pfälzischen Finanzministers und Wirtschaftswissenschaftlers Ingolf Deubel stützt.

In dem Gutachten wird vor allem eine "systematische Übernivellierung beim Soziallastenansatz", durch die es "zu einer verfassungsrechtlich mehr als bedenklichen Umverteilung von rund 112 Millionen Euro" komme, kritisiert. Die Aussichten der Verfassungsbeschwerde seien laut Städte- und Gemeindebund NRW kaum einzuschätzen. Für Bornheim kostet die Beteiligung an der Klage zwischen 4000 und 5000 Euro. Noch vor Weihnachten soll die Beschwerde eingereicht werden.

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