Bundesbeamter bald vor Bonner Gericht

Er soll bei Aufträgen Schmiergeld kassiert haben - Unternehmer will Buße zahlen

Bonn. Seit 1989 war der heute 69-jährige frühere Spitzenbeamte der Bundesbaudirektion für alle großen Bauvorhaben in Bonn verantwortlich, darunter auch der Bau des Plenarsaals, des Hauses der Geschichte, der Bundeskunsthalle und des Schürmannbaus. Und kurz vor seinem Ausscheiden aus dem Dienst soll er im Rahmen von anstehenden Auftragsvergaben Schmiergelder von einem Unternehmer angenommen haben, um sich für die Zeit nach der Pensionierung ein Zubrot zu verschaffen. Trotz seiner Unschuldsbeteuerungen wurde er schließlich zusammen mit dem Unternehmer angeklagt - und wird sich dennoch demnächst allein vor dem Bonner Landgericht verantworten müssen.

Denn in einem Erörterungstermin hinter den Kulissen zwischen allen Beteiligten - den beiden Angeklagten und ihren Strafverteidigern, dem zuständigen Gericht und dem Staatsanwalt - wurde nun beschlossen: Das Verfahren gegen den geständigen Unternehmer wird eingestellt, wenn er bis Oktober 90 000 Euro an die Landeskasse zahlt. Und der 69-jährige Beamte ist damit einverstanden, die Sache so schnell wie möglich hinter sich zu bringen. Das teilte die Pressestelle des Landgerichts am Dienstag auf Anfrage mit.

Für den Kundigen zeichnet sich damit ab, dass der Bundesbeamte wohl nicht an seinen Unschuldsbeteuerungen festhalten wird. Als die Vorwürfe 1997 bekannt geworden waren, hatte der Abteilungsleiter der Bundesbaudirektion noch versichert: "Ich habe überhaupt nicht die Hand aufgehalten." Er sehe dem Verlauf des Ermittlungsverfahrens, das im übrigen auf seinen eigenen Wunsch hin eingeleitet worden sei, gelassen entgegen: "Ich habe kein schlechtes Gewissen."

Dennoch war die Bonner Staatsanwaltschaft aufgrund der Beweislage schließlich sicher: Der Beamte war bestechlich und hat in zwei Fällen insgesamt 30 000 Mark angenommen von dem gleichaltrigen Unternehmer, der sich einen Drei-Millionen-Mark-Auftrag im Plenarsaal erhoffte und deshalb den Beamten in der Schlüsselposition bestach. Zu weiteren Geldleistungen sei es dann aber aufgrund der zwischenzeitlich eingeleiteten disziplinarrechtlichen Ermittlungen gegen den Beamten nicht mehr gekommen.

Nur Nachteile und Ärger

Statt der erhofften Vorteile handelten sich die beiden Männer ohnehin nur Nachteile und Ärger ein: Der Unternehmer bekam den Auftrag nicht, der Spitzenbeamte verlor sein Ansehen, beide wurden mit einem Strafverfahren überzogen, und dem pensionierten Bundesbeamten drohen im schlimmsten Fall noch beamtenrechtlich Konsequenzen. Der Prozess gegen ihn vor der 1. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts wird voraussichtlich im Sommer stattfinden.

Zwei Gesellschafter eines ebenfalls in den Fall verstrickten Architektenbüros wurden bereits per Strafbefehl auf schriftlichem Wege verurteilt - wegen Bestechung im minder schweren Fall zu Geldstrafen von 22 500 und 24 000 Euro.

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