Mobilfunksendeanlage in Rheinbreitbach Bundesverwaltungsgericht bestätigt Kreis-Auffassung

RHEINBREITBACH · Die Mobilfunksendeanlage in Rheinbreitbach auf Burg Steineck an der Simrockstraße stellt eine sogenannte bauliche Nebenanlage dar und ist nach den geltenden Vorschriften rechtmäßig genehmigt und errichtet worden.

 Der Rechtsstreit um den Sendemast ist beendet.

Der Rechtsstreit um den Sendemast ist beendet.

Foto: ga

Das hat auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, wie die Kreisverwaltung Neuwied mitteilt. Wie berichtet, hatten sich Anwohner gegen die Errichtung des Sendemastes in der Nachbarschaft heftig gewehrt.

Wie es jetzt aus dem Kreishaus heißt, hat das Gericht bereits mit Beschluss vom 3. Januar erklärt: Eine Mobilfunksendeanlage, die bezogen auf das gesamte infrastrukturelle Versorgungsnetz eine untergeordnete Funktion hat, ist eine fernmeldetechnische Nebenanlage. Und genau das treffe auch auf die von Anwohnern kritisierte Anlage zu, so die Kreisverwaltung. Damit sehe sie sich als Baugenehmigungsbehörde in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.

Lange herrschte zwischen Bürgern, Behörden und Betreiber Streit in der Frage, ob eine derartige Anlage am realisierten Standort überhaupt genehmigungsfähig sei. "Allerdings", so der Erste Kreisbeigeordnete und Baudezernent Achim Hallerbach, "hat der Betreiber den rechtlich möglichen Rahmen voll ausgeschöpft und uns nie im Zweifel darüber gelassen, dass eine Anlage für ihn nur an diesem zulässigen Standort infrage käme. Somit stand einer baurechtlichen Genehmigung nichts im Wege."

Er könne die Argumente der Anwohner einerseits nachvollziehen, andererseits sei der Betreiber nicht auf Angebote, alternative Standorte zu berücksichtigen, eingegangen. Somit könne "eine Genehmigungsbehörde auch nur im Rahmen des Baurechts entscheiden", so Hallerbach. Die "Initiative immissionsarmes Wohnen Rheinbreitbach" habe die Rücknahme der Berufung beim Oberverwaltungsgericht angekündigt und den Rechtsstreit um den Mobilfunkmast für vorerst beendet erklärt.

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