Busfahrer aus Bad Neuenahr-Ahrweiler vergreift sich an behinderter Frau

Dass das Urteil eines Gerichtes härter ausfällt als das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß, kommt nicht allzu häufig vor. So geschehen jetzt beim Ahrweiler Schöffengericht.

Ahrweiler. Dass das Urteil eines Gerichtes härter ausfällt als das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß, kommt nicht allzu häufig vor. So geschehen am Donnerstag beim Ahrweiler Schöffengericht.

Denn Richter Jan Fante und die Schöffen waren nicht der Meinung des Anklagevertreters, dass die Tat eines 61-jährigen Kreisstädters als minderschwerer Fall einzustufen ist. Vielmehr sei das Vorgehen des Angeklagten als besonders verwerflich zu werten.

Daher verurteilte es den wegen sexueller Nötigung angeklagten Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Oberstaatsanwalt Peter Schmickler hatte dagegen neun Monate und die Verteidigung lediglich sechs Monate für angemessen gehalten.

Tatsächlich hat der 61-Jährige den Umstand, dass eine junge Frau aufgrund ihrer Behinderung sich nur bedingt gegen dessen Übergriffe hatte zur Wehr setzen können, schamlos ausgenutzt. Als Fahrer eines Bonner Beförderungsunternehmens war der Angeklagte für die Caritas-Werkstätten in Sinzig zuständig.

Ein Jahr lang hatte er seine meist behinderten Fahrgäste zuverlässig zu ihrem Arbeitsplatz und auch wieder nach Hause gebracht. Doch als sich am 11. November eine 29-Jährige verspätet hatte, und der Angeklagte die Nachzüglerin abholte, fasste der Mann einen folgenschweren Entschluss.

Als die junge Frau realisierte, dass er sie offensichtlich nicht ohne Grund aufgefordert hatte, neben ihm auf dem Beifahrersitz Platz zu nehmen, war es bereits zu spät. Während der Fahrt fasste der Frührentner seiner Beifahrerin unvermittelt in den Intimbereich, um anschließend auch sein Geschlechtsteil zu entblößen. Dann zwang er die ebenso konsternierte wie verängstigte Frau, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Erst als sich das Opfer allzu heftig zur Wehr setzte, ließ der Mann von ihr ab.

"Ich kann mir nicht erklären, wie es dazu kommen konnte", so der Angeklagte, der die Tat vor Gericht gestand. Er sei 1974 von Casablanca als Gastarbeiter nach Deutschland gekommen, und habe sich nie etwas zu Schulden kommen lassen. Der erste Fehltritt erwies sich jetzt als folgenschwer. Als Auflage verhängte das Gericht zusätzlich 120 Sozialstunden. Auch seinen Job ist der 61-Jährige mittlerweile los.

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