CDU-Politiker wünschen sich den 30. August

Unterschiedliche Reaktionen nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes zum Kommunalwahltermin

Rhein-Sieg-Kreis. Auf ein parteipolitisch geteiltes Echo traf am Mittwochmorgen die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, die den von CDU und FDP angestrebten Kommunalwahltermin 7. Juni annullierte.

Landrat Frithjof Kühn (CDU) kritisierte: "Nach meinem Rechtsverständnis greift in diesem Fall die Rechtsprechung in die Zuständigkeit des Gesetzgebers." Er habe sich gewünscht, dass das Gericht die Entscheidung des Gesetzgebers respektiere. Für die Wahlbeteiligung an der Europawahl wäre die Zusammenlegung mit den Kommunalwahlen von Vorteil gewesen.

Auch CDU-Kreisparteichef Andreas Krautscheid nennt das Urteil "einerseits bedauerlich", denn ein Zusammenlegen von Europawahl und Kommunalwahl wäre sinnvoll. Damit die kommunalpolitische Entscheidung der Bürger nicht "vom Bundestagswahlkampf erdrückt wird", richte sich seine Partei auf eine Kommunalwahl am 30. August ein.

Und CDU-Kreistagsfraktionschef Dieter Heuel bedauert, dass das Landesgesetz an einer vier zu drei Entscheidung des Gerichts gescheitert sei. Dies könne die Politikverdrossenheit schüren.

Zustimmung zum Urteil kommt dagegen von SPD-Kreisparteichef Sebastian Hartmann: "Ein Kommunalwahltermin dreieinhalb Monate vor dem Ende der ordentlichen Amtszeit der 2004 gewählten Räte und Bürgermeister hätte zu einem absurden Nebeneinander von Schon-Gewählten und Noch-Amtierenden geführt." Er fordert jetzt aus Kostengründen eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl am 27. September.

Die beiden grünen Parteivorsitzenden Ingo Steiner und Claudia Owczarczak begrüßen das Urteil ausdrücklich, "denn damit haben die Richter den offensichtlichen Versuch der CDU-FDP-Koalition in Düsseldorf gestoppt , das Wahlrecht für parteitaktische Manöver zu missbrauchen."

Siegburgs Bürgermeister Franz Huhn sagte: "Der 7. Juni wäre ein guter Zeitpunkt gewesen, der ist weg. Ich bin jetzt dafür, den 30. August in den Blick zu nehmen. Es ist wichtig, dass die Kommunalwahl nicht von den Bundesthemen überlagert wird. Ich bin von jeher dafür, jeden Wahlgang gesondert zu machen. Das ist für die Bürger zumutbar."

Die SPD-Fraktion Sankt Augustin bewertet die Entscheidung als "nicht überraschend". "Der Versuch der Landesregierung, politische Vorteile durch ein verfassungswidriges Vorziehen der Kommunalwahl ist gestoppt." Der neue Termin dürfe aber nicht zu einer weiteren Belastung des Steuerzahlers werden. Fraktionschef Marc Knülle plädiert deshalb für den 27. September als gemeinsamen Wahltermin für Kommunal- und Bundestagswahl.

Die Linke Rhein-Sieg begrüßt das Urteil des Landesverfassungsgerichts. "Damit ist Rechtssicherheit geschaffen worden. Das Durcheinander, wer nun als Mandatsträger entscheiden darf, wurde verhindert", so Michael Otter. Die Linke fordert, dass der Wahltermin auf den September mit der Bundestagswahl gelegt wird.

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