Das schmerzhafte Ende einer Disco-Nacht

Türsteher wird für die Attacke gegen einen Bad Honnefer Schüler vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe und Schmerzensgeld verurteilt.

Bad Honnef. Diesen Discobesuch in der Rheinsubstanz wird der 19-jährige Bad Honnefer nicht vergessen. Am Sonntagmorgen des 16. Mai, als der Internatsschüler, der aus Luxemburg stammt, um kurz nach fünf den Heimweg antreten wollte, war lästigerweise das EC-Karten-System ausgefallen.

Den Rat seiner Eltern in den Ohren, weigerte er sich, den üblichen Überweisungsträger zu unterschreiben und den Ausweis vorzulegen, um so seine Rechnung zu begleichen. Nach langer Diskussion an der Kasse nahm sich ein Türsteher der Sache an. Dieser, ein 28-jähriger Troisdorfer, soll den "zahlungsunwilligen" Schüler nach einigen verbalen, aber erfolglosen Aufforderungen ins Gesicht geschlagen haben, um diesen Nachdruck zu verleihen.

Dabei soll der 19-Jährige zu Boden gegangen sein. Hämatome am Kopf, ein verschobener Oberkiefer und zwei beschädigte Zähne waren das Ergebnis. Dafür musste sich der Türsteher am Montag vor dem Königswinterer Amtsgericht verantworten.

Wie die Auseinandersetzung sich dann weiterentwickelte, war auch bei der Hauptverhandlung unter Vorsitz von Richter Ulrich Feyerabend nicht gänzlich zu klären. Der Angeklagte hatte den Schüler nach eigener Aussage nur gestoßen, wonach dieser dann unglücklich mit dem Kopf gegen den Tresen gestürzt sei.

Der Schüler, alles andere als nüchtern ("Ich war gut voll"), wusste selbst nicht mehr, was nach dem von ihm noch bewusst erlebten ersten Schlag geschehen war, glaubte aber, sogar den Überweisungsträger unterschrieben zu haben, mit dem Hinweis, jetzt die Polizei zu rufen.

Zwei Zeugen, ein 19-Jähriger und ein 21-Jähriger aus Bad Honnef, hatten der Polizei sogar von weiteren Schlägen des Angeklagten berichtet, waren sich am Montag aber nicht mehr sicher, ob nicht auch der zweite Angeklagte, der der Verhandlung unentschuldigt fern blieb, ebenfalls eine schlagende Rolle gespielt habe.

Für den Richter ergab sich zumindest insoweit Klarheit, dass die Blessuren hauptsächlich dem Angeklagten zuzurechnen waren. So verurteilte er den Troisdorfer, der zurzeit als Fernfahrer arbeitet, wegen einfacher Körperverletzung zu 30 Tagessätzen à 100 Euro.

Da der Richter nicht wusste, ob ein Urteil des Bonner Amtsgerichtes gegen den Angeklagten wegen einer weiteren Strafsache bereits rechtskräftig ist, könnte sich das Strafmaß noch erhöhen. Wegen weiterer Bewährungsstrafen in früheren Jahren hatte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung gefordert. Der Schüler kann sich mit 500 Euro Schmerzensgeld trösten.

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