Der lange Kampf um eine Ausnahme

Um ihren Sohn von der Schulzahnarzt-Untersuchung befreien zu lassen, ging Familie Hoffmann aus Meckenheim durch die Instanzen.

 Irgendwie anders: Ihrem hochsensiblen Sohn Linus will Isabell Hoffmann die Schulzahnarzt-Untersuchung ersparen.

Irgendwie anders: Ihrem hochsensiblen Sohn Linus will Isabell Hoffmann die Schulzahnarzt-Untersuchung ersparen.

Foto: Wolfgang Henry

Meckenheim. Eine Lawine loszutreten hatte Isabell Hoffmann eigentlich gar nicht im Sinn, als sie ihren sechsjährigen Sohn Linus im März von der zahnärztlichen Reihenuntersuchung in der Schule befreien lassen wollte.

Sie hatte lediglich das empfindsame Naturell ihres hochbegabten Sohnes im Auge. Und dachte, dass die Sache mit einem entsprechenden Schreiben an die Schulzahnärztin erledigt sei. Dieses Schreiben sollte aber der Anfang einer teils unerquicklichen Korrespondenz zwischen Eltern, Schulamt und Zahnärztlichem Dienst des Rhein-Sieg-Kreises sowie schließlich mit Juristen im Ministerium für Schule und Weiterbildung in Düsseldorf werden.

Denn, so argumentierten die Behörden zunächst, nach Paragraf 54 des allgemeinen Schulgesetzes seien alle schulärztlichen Untersuchungen Pflicht. Ausnahmeregelungen gebe es nun mal nicht. "Es muss aber Ausnahmen im Sinne des Individuums geben", sagt Isabell Hoffmann.

Meinung Lesen Sie dazu auch den Kommentar " Ein bisschen flexibler, bitte!"Und bekam kürzlich Recht. Linus muss weder die Untersuchung nachholen, noch wird das angedrohte Bußgeld für die Eltern fällig. "Zugleich hat das Schulamt gegenüber dem schulzahnärztlichen Dienst angeregt, Ihnen die künftigen Untersuchungstermine in der Schule mitzuteilen und über eine Teilnahme Ihres Sohnes Linus nach dem jeweiligen Entwicklungsstand unter enger Einbindung von Ihnen erneut zu entscheiden", heißt es in der abschließenden Beurteilung durch Thomas Tegethoff, Justiziar im Ministerium.

Genau das hatten sich die Eltern gewünscht. "Aber es war ein harter Kampf", sagt die 45-Jährige. Und erklärt, warum es ihr das wert war: Aufgrund seiner Hochbegabung wurde Linus bereits mit vier Jahren eingeschult. "Kognitiv ist Linus seinem Alter weit voraus, emotional aber nicht", sagt Isabell Hoffmann.

"Linus braucht starke Strukturen, um sich sicher zu fühlen. Je nach Tagesform reicht schon eine veränderte Sitzordnung in der Klasse oder auch nur eine verschobene Fußmatte vor der Tür, um einen Schreikrampf auslösen." In der EGS Meckenheim fanden sie und ihr Mann Bernhard die geeignete Grundschule, die Linus' Besonderheiten Rechnung trägt. Dank des einfühlsamen Umgangs habe sich Linus auch in emotionaler Hinsicht schon weiterentwickelt: "Er wird langsam unproblematischer in seinen Reaktionen auf Unbekanntes", beobachtet die Mutter.

In einer Hinsicht ist Linus allerdings immer noch extrem empfindlich: bei ärztlichen Untersuchungen. "Linus hat gesundheitlich schon einiges mitgemacht. Besonders, was die Zähne betrifft. Er befindet sich bereits in langwieriger zahnärztlicher und kieferorthopädischer Behandlung. Da hätte die Reihenuntersuchung in der Schule ganz bestimmt keine neuen Erkenntnisse gebracht.

Aber womöglich neuen Widerwillen gegen ärztliche Untersuchungen geschürt", so Isabell Hoffmann. Es habe lange gedauert, bis er Vertrauen zu seinen behandelnden Ärzten hatte und eine regelmäßige Therapie überhaupt möglich wurde. "Und die Schulzahnärztin konnte Linus' Vertrauen im ersten Schuljahr leider gar nicht gewinnen", erinnert sie sich an das vergangene Jahr, als Linus teilnahm - und völlig eingeschüchtert nach Hause kam.

Die siebenfache Mutter lehnt die schulärztlichen Reihenuntersuchungen keineswegs prinzipiell ab: "Bisher haben alle meine Kinder regelmäßig teilgenommen. Nur für meinen Jüngsten haben wir jetzt um eine Ausnahme gebeten." Dass die Beteiligten vom schulzahnärztlichen Dienst "fast persönlich beleidigt reagiert und indirekt meinen Erziehungsstil in Frage gestellt haben", hat Isabell Hoffmann besonders irritiert.

"Mit einem so sensiblen Kind wie Linus haben Eltern es schon schwer genug. Wir mussten und müssen uns den gemeinsamen Weg mit Linus Schritt für Schritt allein erkämpfen. Da erhoffe ich mir im Konfliktfall mit Behörden schlicht mehr Offenheit und Respekt."

Schulgesundheitspflege: Die Teilnahme ist PflichtDie Teilnahme an Gesundheitsvorsorge-Untersuchungen regelt Paragraf 54 des Schulgesetzes NRW. Dort heißt es: "(1) Die Schulgesundheitspflege hat das Ziel, Krankheiten der Schülerinnen und Schüler vorzubeugen, sie frühzeitig zu erkennen und Wege zu ihrer Heilung aufzuzeigen. Die Aufgaben der Schulgesundheitspflege nehmen die unteren Gesundheitsbehörden in Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern wahr. (2) Für jede Schule bestellt die untere Gesundheitsbehörde im Benehmen mit dem Schulträger eine Schulärztin oder einen Schularzt.
Der schulärztliche Dienst umfasst insbesondere: 1. ärztliche Reihenuntersuchungen, insbesondere zur Einschulung und Entlassung, und zahnärztliche Untersuchungen, 2. eine besondere Überwachung der Schülerinnen und Schüler, deren Gesundheitszustand eine fortlaufende Kontrolle erforderlich macht... 3. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich in Reihenuntersuchungen schulärztlich untersuchen zu lassen."
Das Schulministerium weist darauf hin, dass "bei Verstößen gegen die Teilnahme an schul(zahn)ärztlichen Reihenuntersuchungen" eine Ordnungswidrigkeit anzunehmen sei, die mit einer Geldbuße geahndet werden könne. Dies unterliege "insbesondere dem sich aus dem grundgesetzlichen Rechtsstaatprinzip ergebenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz".

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