Der zweite Hund kostet mehr

Bereits im Juli hatte der Stadtrat die Einführung der Zweitwohnungssteuer beschlossen. Einstimmig hat sich jetzt der städtische Haupt-, Personal- und Finanzausschuss dafür ausgesprochen, eine entsprechende Satzung auszuarbeiten.

 Wer mehrere Hunde hat, zahlt ab dem 1. Januar 2012 in Königswinter mehr Steuern. Bei zwei Vierbeinern sind es künftig 150 Euro pro Hund, bei drei und mehr 180 Euro.

Wer mehrere Hunde hat, zahlt ab dem 1. Januar 2012 in Königswinter mehr Steuern. Bei zwei Vierbeinern sind es künftig 150 Euro pro Hund, bei drei und mehr 180 Euro.

Foto: Frank Homann

Königswinter. (mel) Bereits im Juli hatte der Stadtrat die Einführung der Zweitwohnungssteuer beschlossen. Einstimmig hat sich jetzt der städtische Haupt-, Personal- und Finanzausschuss dafür ausgesprochen, eine entsprechende Satzung auf der Grundlage der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW auszuarbeiten. Die Zustimmung des Stadtrats am 17. Oktober ist nur noch Formsache.

"Wie wird die Verwaltung kontrollieren, ob sich auch jeder mit Zweitwohnsitz in Königswinter anmeldet?", fragte Professor Peter Gola (FDP). "Jeder ist dazu verpflichtet. Wir werden aber sicher keine Überwachungstrupps einsetzen", antwortete Bürgermeister Peter Wirtz. Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet eine oder mehrere Nebenwohnungen hat.

Als erste Kommune in NRW hat Winterberg im Sauerland im Jahr 1990 eine Zweitwohnungssteuer eingeführt. In Bonn gibt es sie seit diesem Jahr, im Rhein-Sieg-Kreis zum Beispiel in Hennef, Much oder Wachtberg. Der Steuersatz liegt bundesweit zwischen fünf und 23 Prozent, in der Regel bei zehn bis zwölf Prozent.

In einer Modellrechnung geht die Stadt Königswinter davon aus, dass Steuern für 800 bis 900 Zweitwohnungen, was 50 bis 55 Prozent der gemeldeten Wohnsitze entspricht, gezahlt werden. Die Erfahrungen in anderen Städten zeigten, dass die Folge der Zweiwohnungssteuer viele Ummeldungen zum Erstwohnsitz und Abmeldungen des Zweitwohnsitzes seien.

Bei einem angenommenen Steuersatz von zehn Prozent kam in der Modellrechnung eine durchschnittliche Steuereinnahme je Wohnung von 370 Euro und eine erwartete Gesamtsteuereinnahme von 333 00 Euro im Jahr heraus. Auf der anderen Seite seien 25 000 Euro an Personal- und Sachkosten zu veranschlagen.

Der Ausschuss hat gleichzeitig die Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen. Danach müssen Halter von zwei Hunden ab dem 1. Januar 2012 pro Hund 150 Euro (bisher 132 Euro) zahlen. Wer drei oder mehr Hunde hat, zahlt je Hund 180 Euro (bisher 156 Euro).

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