Die letzte Todeskandidatin

Auf zweifache Kindsmörderin Irmgard K. aus Hemmessen wartete das Fallbeil - Grundgesetz verhindert 1949 Vollzug des Urteils

Die letzte Todeskandidatin
Foto: Ginzler

Ahrweiler. Am 16. November 1945 schockierte in Bad Neuenahr ein schrecklicher Leichenfund beim Fachwerkhaus am Hemmessener Kapellchen: der fünfjährige Günter und sein 19 Monate altes Schwesterchen Karin - ermordet durch die Hand der eigenen Mutter, von ihr erhängt und in der Scheune verscharrt.

Die geständige Irmgard K. (25) kommt in Untersuchungshaft, in die Andernacher Nervenklinik und die Dietzer Haftanstalt. Vor 60 Jahren, am 14. Juli 1947, ergeht nach fünf Verhandlungstagen das Urteil: Enthauptung durch das Fallbeil. Aufgrund dieser Tat und ihres Lebenswandels bemitleidet sie niemand. Sie habe gemordet, um "ihre Kinder vor dem Hungertod zu bewahren" erklärt die Angeklagte beim Prozess in Koblenz.

"Die dreckigste Lüge, die ich je gehört habe", kommentiert Malermeister Willi Pollig. Der Nachbar von gegenüber, damals 16, erinnert sich: "Der mangelte es an nichts, die hatte einen 1a-Kinderwagen, Schokolade und Naschereien, wie kein anderer." Die junge Frau saß an der Quelle. Bei ihr gingen die Soldaten ein und aus, "außer der Waffen-SS, weil sie das ihrem Waffenbruder, Irmgards Mann, nicht antun wollten".

Nach dem Krieg kamen die Amerikaner zu Irmgard K.. Den regen Besuchsverkehr missbilligend, erwirkte die im Parterre lebende Familie gerichtlich, dass die Hausgenossin sich nicht mehr in der ebenerdigen Gemeinschaftsküche aufhalten durfte, sondern unverzüglich durch den Raum und das Treppenhaus nach oben gehen musste.

Nur verschwiegene Beteiligte und der Pastor, der das Beichtgeheimnis wahrte, wussten indes, dass Irmgard K. eine besondere Schwäche für Minderjährige hatte. Sie ging stets gleich vor, bat 13- bis 15-Jährige, ihr die Kohlen in den 1. Stock zu bringen, wo sie im Morgenmantel auf der Couch wartete.

Dass die als Näherin arbeitende Kriegerwitwe ihre Kinder aus Not umbrachte, glaubt auch das Gericht nicht, wie Friedrich Küppersbusch und Oliver Becker für ihr Buch "Lebenslänglich Todestrafe" (Konkret Literatur Verlag) recherchiert haben. In der Wohnung wurden Bargeld, Lebensmittel und angebrochene Stoffballen gefunden. Die hätte eine "natürlich empfindende Mutter" in Brot für die Kinder umgetauscht, urteilt der Staatsanwalt.

Doch Irmgard K. tickt anders. Sie reagiert widersprüchlich. Vor Gericht demonstriert sie, ohne äußere Gefühlsregung, wie sie den Strick knüpfte. Am 4. Juli 1947, einem Verhandlungstag im Ahrweiler Amtsgericht, versucht sie sich in einer Pause das Leben zu nehmen. Am letzten Prozesstag will sie für ihr Tun büßen, beteuert, "ich bin immer gut zu den Kindern gewesen" und, "ich habe es nicht wegen eines Mannes getan".

Damit widerspricht sie einem in Bad Neuenahr kursierendem Gerücht. Die Angehörigen ihres Mannes Josef geben der Witwe keinen Rückhalt. Sie waren gegen die Verbindung, seit Josefs Vater von Irmgards "asozialer" Herkunft erfahren hatte. Josef, der die Kellnerin 1938 in einem Ausflugslokal am "Deutschen Eck" kennen lernte, heiratet sie trotzdem.

Seine Familie bleibt der Hochzeit im Februar 1939 fern, sucht später keinen Kontakt zu den Enkeln. Bald steht Josef K. an der Front. Seine Familie schreibt ihm von Irmgards "ehewidrigem Verhalten". Er will die Scheidung, sie nicht, aber als Josef nach seinen letzten Heimatbesuch (1943) in Russland fällt, erklärt das Gericht die Scheidung des Toten für rechtskräftig.

Berücksichtigt man, dass sein Sohn Günter schon einmal dem Tod knapp entronnen war, erscheint der Mord an dem Knaben besonders tragisch. 1944 fiel dieser, so Pollig, 20 Meter von der Wohnung entfernt in den Mühlenteich. Von dort aus trieb er bis zu Hochgürtels Mühle. Kurz vor dem Mühlenrad sah ihn ein französischer Gefangener, der umgehend ins Wasser sprang, das Kind herausholte und wiederbelebte.

Das war um 11 Uhr. Zeuge des Geschehens Ortsbauernführer Willi Hochgürtel erstattete umgehend Meldung an die Koblenzer NSDAP-Zentrale. Bereits um 2 Uhr nachmittags war der Kindes-Retter mit sofortiger Wirkung aus der Gefangenschaft entlassen. Zu diesem Franzosen unterhält die Familie Hochgürtel übrigens bis heute ein herzliches Verhältnis.

Nach der Urteilssprechung läuft die Todesmaschinerie - angetrieben durch Justizminister Adolf Süsterheim, jedoch behindert durch humanitär Gesinnte. In Rheinland-Pfalz fehlen Henker, Fallbeil und Richtstätte. Und so liest sich nicht nur die Besorgung der Guillotine wie ein Lehrbuch für Verzögerungstaktik.

Fünfzehn Schmiede lehnen die Herstellung des Guillotine-Messers ab, bis einer zwangsverpflichtet wird. Rund zwei Jahre nach dem Todesurteil, am 11. Mai 1949, heißt es: "Die Einrichtung ist betriebsfertig". Dennoch muss Irmgard K. nicht sterben, denn drei Tage zuvor war das Grundgesetz beschlossen worden und mit ihm der Artikel 102: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."

Das Urteil wurde in lebenslänglich umgewandelt und 1969 vom damaligen Ministerpräsidenten Helmut Kohl "im Gnadenwege" auf eine 30-jährige Zuchthausstrafe verkürzt. Im Juli 1970 kommt die 50-jährige Irmgard K. aus dem Gefängnis frei.

30 Jahre später stirbt sie als demente Greisin in einem Pflegeheim. Sie hat in Niedersachsen gelebt und wieder als Kellnerin gearbeitet. Wie Willi Pollig erzählt wurde, soll sie immer geseufzt haben, "meine Kinder, meine Kinder", worüber die Mithörer lachten. Sie wussten um ihre Kinderlosigkeit, ahnten aber nicht, wie es dazu gekommen war.

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