Die Prüfer kritisieren "mangelnde Sorgfalt"

Ein internes Gutachten attestiert dem Geschäftsführer, bei Anmietung des Wohnheimprojekts Gangolfstraße in Bonn nicht ordnungsgemäß gewirtschaftet zu haben

  57 Zimmer  für Studenten befinden sich in den Etagen über der Volksbank in der Gangolfstraße. Laut Gutachter laufen dem Studentenwerkt bei diesem Projekt die Kosten davon.

57 Zimmer für Studenten befinden sich in den Etagen über der Volksbank in der Gangolfstraße. Laut Gutachter laufen dem Studentenwerkt bei diesem Projekt die Kosten davon.

Foto: Frommann

Bonn. Ein internes Gutachten erhärtet die Vorwürfe gegen den Geschäftsführer des Bonner Studentenwerkes, Fehler bei der Finanzierung und Kostenkalkulation des Wohnheims Gangolfstraße gemacht zu haben ( der GA berichtete am 20. Oktober).

Die Geschäftsführung sei "nicht ordnungsgemäß" gewesen, lautet eine Schlussbemerkung des Berichtes, der dem GA vorliegt. Die Prüfer durchleuchteten auf einen Beschluss des Verwaltungsrates des Studentenwerkes hin im Juni und Juli 2005 die Details des Projektes.

Zum Hintergrund: Studentenwerk-Geschäftsführer Ansgar Schuldenzucker hat im März 2004 mit der Volksbank einen Vertrag geschlossen, die Räume in der Gangolfstraße/Ecke Maximilianstraße in unmittelbarer Nähe des Universitätshauptgebäudes für zunächst 15 Jahre anzumieten. 1,2 Millionen Euro flossen für den Umbau in 57 Studentenbuden, das Studentenwerk übernahm ein Drittel der Kosten.

Schuldenzucker ging laut Gutachten von einem jährlichen Subventionsbedarf von 78 000 Euro aus. Doch die Wirtschaftsprüfer sehen eine jährliche Unterdeckung von rund 210 000 Euro: Der Subventionsbedarf sei "fehlerhaft ermittelt" worden. Manch einer befürchtet bereits eine Erhöhung des Studentenwerksbeitrages.

Die Gutachter monieren, dass die Kostenstelle Gangolfstraße "nicht nachvollziehbar" mit einer anderen verrechnet worden sei, für die die Universität Fehlbeträge ausgleicht. Mit dem Neubau einer Wohnanlage hätten gegenüber dem Mietprojekt 1,9 Millionen Euro gespart werden können, rechnen die Prüfer vor.

Die Kritik ist deutlich: Die Gremien seien "nicht über die wahre Verlustsituation" informiert, die Anmietung nicht mit der notwendigen Sorgfalt vorbereitet und Fachabteilungen nicht einbezogen worden. Allerdings habe auch der Verwaltungsausschuss die fehlerhafte Beschlussvorlage nicht zurückgewiesen.

Schuldenzucker rechtfertigt in einer internen Stellungnahme vom 22. September 2005, die dem GA ebenfalls vorliegt, die Anmietung der Räume mit der Wohnraumnot insbesondere für ausländische Studierende. Ein Eigentumserwerb sei nicht möglich gewesen, begründet der Geschäftsführer. Das Defizit lasse sich etwa durch die Umwandlung in Doppelzimmer reduzieren. Er bezweifelt, dass ein Neubau weit billiger gekommen wäre. Die "fiktive Vergleichsberechnung" der Prüfer gehe von zu geringen Bau- und Grundstückskosten aus.

Schuldenzucker wollte sich auf Nachfrage "zum schwebenden Verfahren" nicht äußern. Auch das Innovationsministerium in Düsseldorf als Oberste Rechtsaufsicht wollte zu "Personalangelegenheiten" nicht öffentlich Stellung nehmen. Der Geschäftsführer ist demnächst vor dem Studentenparlament der Universität Bonn geladen. Dort soll er die Vorgänge erklären.

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