Die Putzfrauen müssen das Frühstück machen

Bonner Klage gegen Dienstanweisung des Chefs

Bonn. Seit mehr als 30 Jahren arbeitet Gerda Reinig (Name geändert) in dem kirchlichen Altenheim als Putzkraft. Sie ist dort schon beinahe eine Institution und kennt das Heim in- und auswendig. Doch seit der Chef gewechselt hat, weht ein anderer Wind im Haus. Inzwischen streitet Gerda Reinig mit ihm vor Gericht.

Am Montag war Gütetermin im Arbeitsgericht Bonn vor der ersten Kammer unter Vorsitz von Richter Peter Friedhofen. Der Stein des Anstoßes: Gerda Reinigs Chef hat angeordnet, dass die 58-Jährige mehr arbeiten muss. 25 Stunden in der Woche sieht ihr bisheriger Vertrag vor, jetzt muss sie bis zu 30 Stunden wöchentlich ran.

Grundsätzlich hat die Frau nichts dagegen einzuwenden, wenngleich ihr die Mehrarbeit schwer falle, wie sie am Rande der Sitzung sagt. Schließlich hütet sie neben dem Job auch noch die Enkelkinder, weil die Tochter ganztags berufstätig ist. Der Haken an der Geschichte: Die zusätzlichen Stunden werden nicht an die reguläre Arbeitszeit angehängt, sondern müssen zusätzlich am Wochenende geleistet werden.

Um Personalkosten zu sparen, so vermuten Reinig und ihre Anwältin, hat das Altenheim den Frühstücksdienst neu organisiert. Nicht mehr die Mitarbeiter der Küche, sondern die Putzkräfte müssen seitdem am Wochenende und an Feiertagen noch einmal zusätzlich für jeweils anderthalb Stunden ins Haus kommen und das Frühstück für die Bewohner zubereiten.

Dafür gibt es zwar einen 30-prozentigen Zuschlag, doch bei acht Euro brutto die Stunde, die die Putzfrau erhält, lohne doch schon allein der Weg zur Arbeit nicht, meint sie. Obendrein würden die Dienstpläne so kurzfristig ausgehängt, dass die Familie privat kaum noch planen könne.

Ostern zum Beispiel habe sie an allen Feiertagen morgens das Frühstück für die Senioren machen müssen. Der Anwalt des Altenheims hingegen erklärt, die Umstellung sei seit langem bekannt und mit den Mitarbeitern intensiv besprochen worden. "Wenn wir eine vom Wochenenddienst befreien, müssen alle anderen das zusätzlich übernehmen", appelliert er an Gerda Reinig, die Klage zurückzunehmen.

Doch die weiß: Auch die Kolleginnen fühlen sich ausgenutzt und finden die neue Regelung nicht besonders christlich. Richter Friedhofen bleibt nur noch, den Kammertermin festzulegen.

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