Parken in Bad Neuenahr-Ahrweiler Discounter lassen ihre Parkplätze überwachen

KREISSTADT · Wer sein Auto auf einem Supermarkt-Parkplatz abstellt, muss mit Knöllchen rechnen. Denn Privatfirmen wachen über die Einhaltung der Geschäftsbedingungen. Deren Mitarbeiter werden oft wüst beschimpft.

Auf öffentlichen Parkflächen in Bad Neuenahr-Ahrweiler findet eine Bewirtschaftung durch Parkscheinautomaten statt. In Teilbereichen gibt es eine Regelung mit Parkscheiben. „Für die Überwachung auf diesen Stellflächen ist die Stadt zuständig. Kontrolleure sind die Mitarbeiter des Ordnungsamts“, sagt dessen Leiter Udo Schumacher. Aber: „Bundesweit wird jedoch vermehrt festgestellt, dass private Parkflächen bewirtschaftet werden, auch bei einigen Discountern im Stadtgebiet.“

Auf diesen privaten Kundenparkplätzen wie bei Aldi oder Netto in Ahrweiler gelten Spielregeln. Um dort die eigentliche Bestimmung des Parkraums, nämlich die Nutzung durch berechtigte Kunden, zu gewährleisten, sind die Eigentümer dazu übergegangen, ihre Flächen von privaten Dienstleistern überwachen zu lassen. Das führte zuletzt zu vermehrten Anfragen von Verkehrsteilnehmern ans Rathaus.

Schilder zeigen die Regeln fürs Parken an

Was müssen Autofahrer also beachten, wenn sie ihr Fahrzeug auf einem privaten Kundenparkplatz zum Beispiel eines Supermarkts abstellen? Darüber klärt die Stadtverwaltung auf. Voraussetzung für die private Überwachung ist zunächst eine „entsprechende Erkennbarkeit“ der privaten Fläche, der geforderten Parkberechtigung (Parkscheibe oder Parkausweis mit Angabe des Standorts) und der entsprechenden Nutzungsbedingungen: Es muss eine erkennbare Beschilderung an der Einfahrt erfolgen, auf der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den privaten Parkplatz stehen.

„Damit geht der Parkplatznutzer durch das Befahren stillschweigend einen Benutzungsvertrag ein“, sagt der Chef des Ordnungsamts. „Werden dann die genannten Nutzungsbedingungen nicht eingehalten, kann das durch eine Vertragsstrafe sanktioniert werden.“ Konkret bedeute das: Wird etwa keine Parkscheibe ausgelegt oder die Parkzeit überschritten, dann wird eine Vertragsstrafe fällig, die vom privaten Überwachungsdienst erhoben wird.

Das Rathaus weist deshalb darauf hin, dass der Ansprechpartner bei der Nutzung von Kundenparkplätzen und eventuell daraus resultierenden Vertragsstrafen ausschließlich die jeweiligen privaten Bewirtschaftungsfirmen sind. Die Höhe eines Verwarnungsgeldes im öffentlichen Verkehrsraum richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Bei einer Vertragsstrafe, die auf einer privaten Fläche fällig wird, sieht das anders aus.

Strafen orientieren sich am Bußgeldkatalog

Schumacher: „Die derzeitige Rechtsprechung gibt vor, dass sich die Vertragsstrafen an dem gesetzlichen Rahmen des Bußgeldkatalogs orientieren und die doppelte Höhe des entsprechenden Bußgeldes nicht überschreiten sollen.“ Eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 30 Euro je nach Parkverstoß sei in der Praxis nicht unüblich. Der entsprechende Verwarnungsgeldbetrag im öffentlichen Raum für den gleichen Verstoß betrage zwischen zehn und 30 Euro. Für die Parkraumüberwachung zum Beispiel bei Aldi und Netto in Ahrweiler ist seit einigen Monaten die „Park & Control PAC GmbH“ aus Leverkusen zuständig. Deren Mitarbeiter sind an ihrer Dienstkleidung zu erkennen und an den weiß-blauen Dienstwagen mit der Aufschrift „Parkraum Überwachung“.

Wie Mitarbeiter des Ordnungsamts machen auch diese Leute nur ihren Job, haben sich aber seit der Einführung des Systems in der Kreisstadt schon die wüstesten Beschimpfungen anhören müssen, die mitunter den Straftatbestand der Beleidigung erfüllten. Eine Kontrolleurin hörte von einem Fahrer mit AW-Kennzeichen: „Wenn du ein Kerl wärst, würd' ich dir den Kopf abreißen.“ „Alltagsgeschäft“, sagte die Frau im blauen Dienst-Poloshirt dem General-Anzeiger, die wegen nicht-druckfähiger Worte, die noch folgten, ohne Weiteres hätte Anzeige erstatten können. Das tat sie nicht, sondern ermahnte den gerade daneben einparkenden Autofahrer: „Denken Sie bitte an die Parkscheibe.“

„Der Gipfel in Bad Neuenahr-Ahrweiler war bisher, dass ein Autofahrer auf einem Parkplatz voll auf mich zu hielt und ich mich nur durch einen Sprung zur Seite retten konnte“, berichtete ein PAC-Mitarbeiter dem General-Anzeiger. Der Mann, der dennoch die Ruhe weg hat, weist auch darauf hin, dass es richtig teuer werden kann, wenn der „gelbe Zettel“, der an der Windschutzscheibe klemmt, weggeworfen wird: „Mit Kosten für Halterfeststellung und notfalls Inkassounternehmen wird es dann schnell dreistellig. Aber das steht ja alles auf der blauen Tafel an der Einfahrt. Man muss es nur lesen.“

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