Drei junge Leute schlugen in Swisttal grundlos auf Passanten ein

Amtsgericht verurteilt zwei Täter zu Bewährungsstrafen - Opfer erhält 2 200 Euro Schmerzensgeld

Drei junge Leute schlugen in Swisttal grundlos auf Passanten ein
Foto: dpa

Rhein-Sieg-Kreis. (sax) Reichlich Alkohol hatten drei junge Männer getrunken, als zwei von ihnen im April vergangenen Jahres frühmorgens in Swisttal grundlos auf zwei Passanten einschlugen und der dritte mit einem Teleskop-Schlagstock drohte.

Jetzt mussten sich ein 24-Jähriger Drucker und ein 22-jähriger Disponent wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung, der 22-Jährige zugleich wegen Fahrens ohne Führerschein vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Dem Dritten im Bunde, einem 25-jährigen Mechatroniker, wurde ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Ein nichtiger Anlass hatte das Trio in Rage gebracht. Sie waren morgens gegen 4.30 Uhr mit einem Auto, das der 22-Jährige steuerte, auf der Essiger Straße in Odendorf unterwegs, als dort zwei junge Männer gerade aus einem Taxi stiegen und für die Fahrt bezahlen wollten.

Weil sie sich an der Weiterfahrt gehindert fühlten, wurden einige Sätze gewechselt - und schon fühlten sich der 24-Jährige und der 22-Jährige so provoziert, dass sie aus dem Fahrzeug stürmten und losschlugen.

Wie ein 28-jähriger Geschädigter als Zeuge aussagte, wurde er sogar noch getreten und geschlagen, als er bereits am Boden lag. Letztlich war er nur sicher, dass 24-Jährige ihm den ersten Schlag versetzt, wer getreten hatte, als er schon am Boden lag, wusste er nicht.

Auch ein 19-jähriger Auszubildender konnte nicht zur Aufklärung beitragen. Allerdings sei eine dritte Person auf ihn zugekommen, habe einen Teleskop-Schlagstock gezogen und gedroht. Den dritten Angeklagten konnte er jedoch nicht als diese dritte Person identifizieren.

Der wiederum leugnete zunächst, einen Schlagstock "zu Hause" zu haben - eine Spitzfindigkeit in der Formulierung, wie sich herausstellte. Als Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert ihm die Zeugenaussage vorhielt, gestand er, den Schlagstock besessen, inzwischen aber "in den Müll" geworfen zu haben.

Weil keiner der Zeugen eine Beteiligung des 25-Jährigen an den Schlägen oder Tritten bestätigen konnte, blieb gegen ihn nur der Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz, und der Richter stellte das Verfahren gegen Zahlung von 300 Euro ein.

Den 22-Jährigen verurteilte er wegen Fahrens ohne Führerschein zu 1 200 Euro sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zu insgesamt sechs Monaten und zwei Wochen Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Acht Monate auf Bewährung erhielt sein 24-jähriger Freund. "Sie bekommen mehr, weil Sie der Auslöser waren. Es wäre nichts passiert, wenn Sie nicht ausgestiegen wären", so der Richter. Beide gemeinsam müssen dem Geschädigten insgesamt 2 200 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen.

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