Drogeriemarkt im Mühlenbruch nicht zulässig

OBERDOLLENDORF · Im Mühlenbruch ist nach der am Mittwoch vom Planungsausschuss beschlossenen Änderung des Bebauungsplans - anders als am Freitag im GA dargestellt - kein großflächiger zentrenrelevanter Einzelhandel mehr möglich.

Darauf weist der städtische Wirtschaftsförderer Andreas Pätz hin. Aus diesem Grunde sei zum Beispiel auch der Drogeriemarkt (dm) am Proffenweg und nicht im Mühlenbruch angesiedelt worden. Auch seien im hinteren Bereich des Mühlenbruchs bereits bisher Bordelle zulässig. Durch die Änderung des Bebauungsplans habe sich daran nichts geändert.

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