Sieg, Agger und Bröl Drüsiges Springkraut wird zur Plage

RHEIN-SIEG-KREIS · Die bis zu mehr als zwei Meter hohe "Impatiens glandulifera Royle" - besser bekannt als Drüsiges Springkraut - ist hübsch anzusehen. Vor allem jetzt in der Blütezeit. Trotzdem sind viele Menschen an Sieg und Agger der Pflanze längst überdrüssig: Das Springkraut hat sich an den Ufern von Sieg, Agger und Bröl explosionsartig vermehrt.

 Hübsch, aber zugleich ein Ärgernis: Das Drüsige Springkraut hat sich auch in Siegburg ausgebreitet.

Hübsch, aber zugleich ein Ärgernis: Das Drüsige Springkraut hat sich auch in Siegburg ausgebreitet.

Foto: Holger Arndt

Seit einigen Jahren dringt das Kraut auch unaufhaltsam in die Seitentäler der Flüsse vor, erobert Bachufer, Siefen, feuchte Hänge und verdrängt damit gefährdete Pflanzenarten.

Und das Kraut scheint bei seinem Vormarsch nicht mehr aufzuhalten zu sein. Denn längst haben die Behörden ihre Versuche aufgegeben, das Springkraut durch großflächige Mahd an den Flussufern einzudämmen. "Das Drüsige Springkraut ist in ganz Europa verbreitet. Und seine Bekämpfung ist seit 30 Jahren auch Thema bei uns", sagt Frank Hoffmann vom Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Kreises.

Dabei ist das Problem nicht hausgemacht. Das einjährige Drüsige Springkraut ist ein sogenannter Neophyt, ein pflanzlicher Einwanderer, und stammt aus Indien und dem Himalaya-Gebiet. 1839 gelangte die Pflanze nach England. In Deutschland verwilderte sie ab etwa 1900 und drang dann von Basel aus die Flussläufe entlang.

Die dichten Kolonien entlang der Fluss- und Bachufer bieten indes manchen Pflanzen- und Tierarten einen Rückzugsraum. Bienen nutzen die nektarreichen Blüten als Nahrungsquelle. Allerdings klagen Imker, habe der daraus gewonnene Honig einen "strengen und bitteren Beigeschmack", so Hoffmann. Im Kreis erfolgt die Bekämpfung des Springkrauts nur noch punktuell. "Selbst wenn wir das Geld dafür hätten, könnten wir das Springkraut nicht flächendeckend eindämmen", so Hoffmann.

Deshalb beschränken sich die Umweltbehörden darauf, bestimmte Areale zu schützen, in denen etwa bedrohte Pflanzenarten durch das Springkraut gefährdet werden. "Wir achten darauf, dass in besonders schützenswerten Auenbereichen an den Flüssen keine Verdrängung stattfindet", erklärt Hoffmann. Freigeschnitten würden auch punktuell gewässernahe Erholungsbereiche.

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