EC-Karten-Betrug: Urteil gegen Sparkasse Köln-Bonn rechtskräftig

Kreditinstitut geht nicht in Berufung

Bonn. (sas) Die Sparkasse Köln-Bonn wird einem Kunden 40 000 Euro ersetzen, die er durch einen EC-Karten-Betrug verloren hatte. Das Kreditinstitut legte keine Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn ein ( der GA berichtete). Das Urteil aus dem August ist damit rechtskräftig.

Die Sparkasse entschied sich nach eingehender Prüfung der Erfolgsaussichten gegen eine Berufung vor dem Oberlandesgericht. Das teilte Pressesprecherin Ulrike Kohl am Freitag auf Anfrage mit. "Das Urteil legt allein der Sparkasse die Last auf nachzuweisen, dass der Kunde nicht sorgsam mit Karte und Personalausweis umgegangen ist", sagte Kohl. Da sich keine neuen Beweismittel ergeben hätten, seien die Erfolgsaussichten auch in einer Berufungsverhandlung nicht größer als in erster Instanz.

Ein Unbekannter hatte am 1. Oktober 2004 die 40 000 Euro vom Konto des Bankkunden abgehoben. Im Viertelstundentakt ließ der Täter sich in verschiedenen Zweigstellen der Sparkasse jeweils 10 000 Euro auszahlen und legte dazu die gestohlene EC-Karte und den Ausweis des Kunden vor. Der Empfänger quittierte den Erhalt des Geldes mit einer gefälschten Unterschrift, was den Bankmitarbeitern in gleich vier Filialen nicht auffiel.

Nach Ansicht der 3. Zivilkammer verletzte die Sparkasse ihre Sorgfaltspflicht und ermöglichte dadurch den Verlust des Geldes. (AZ 3 O 126/05).

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