Ehefrau beschimpft und den Freund verprügelt

Gericht verurteilt Rheinbacher zu 1 000 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung und Körperverletzung

Rheinbach. (stl) Wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung ist ein 36-jähriger Rheinbacher vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 1 000 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte im August vergangenen Jahres seine damalige Ehefrau auf offener Straße geohrfeigt und als "Schlampe" beschimpft, bevor er ihrem Bekannten von hinten so hart in den Nacken trat, dass dieser ein Schleudertrauma und eine Schädelprellung erlitt.

Auslöser war nach Angaben des Angeklagten seine Wut darüber, dass seine getrennt von ihm lebende Frau ihm den gemeinsamen Sohn entziehen wollte. Außerdem habe er befürchtet, dass ihr Umgang mit einem ehemaligen Drogenabhängigen schlechten Einfluss auf den vierjährigen Jungen haben könnte.

Er habe immer wieder bitten und betteln müssen, um sein Kind sehen zu können. "Manchmal ist meine Ex-Frau gar nicht erst ans Telefon gegangen, obwohl sie zuhause war. Und ein paar Tage vor dem Vorfall hat sie mir gesagt, der Kleine sei krank, deshalb könne ich ihn nicht sehen", erzählte der 36-Jährige.

Als er dann am 3. August Frau und Kind zusammen mit ihrem Bekannten in einem Café nahe des Rheinbacher Bahnhofs entdeckte, sei er wütend geworden. Er räumte ein, seine Frau beschimpft zu haben. Auch die Tritte in den Nacken des anderen Mannes gab er zu.

Darüber, wann der Vater seinen Sohn sehen könnte, habe es tatsächlich immer wieder Missverständnisse gegeben, sagte die 35-jährige Hauptbelastungszeugin. Daher rühre wohl auch sein Ärger. Die Ohrfeige habe sie selbst nicht so sehr als Körperverletzung, denn eher als Demütigung zusammen mit Worten wie "Schlampe" und "Hure" empfunden. Schlimmer sei der Angriff auf ihren Freund gewesen, der mit der ganzen Streiterei doch gar nichts zu tun hatte und ganz friedlich am Tisch saß.

Zwar sei der Angeklagte nicht vorbestraft, doch sein Verhalten sei eine einzige Unverschämtheit. Nicht nur gegenüber der Frau und ihrem Begleiter, sondern auch vor Gericht, urteilten Staatsanwalt und Richter. "Ein Vorbild sind Sie damit für Ihr Kind bestimmt nicht. Ihre angebliche Sorge um sein Wohl als Grund für ihre Tat anzuführen, ist lächerlich", sagte Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert.

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