Ein liegengebliebenes Auto und seine Folgen

Weil ein ungeduldiger 27-Jähriger einen Mann wegen einer Panne angreift, muss er sich vor Rheinbacher Amtsgericht verantworten

Ein liegengebliebenes Auto und seine Folgen
Foto: dpa

Rheinbach. (sax) Dass man zum Autofahren nicht nur einen Führerschein braucht, sondern auch gute Nerven, dürfte jedem Autofahrer eigentlich bekannt sein. Mit manch einem gehen aber dann doch die Pferde durch, wenn sie sich behindert fühlen. Ein 27-jähriger Kfz-Mechaniker musste sich jetzt sogar wegen Körperverletzung vor dem Rheinbacher Amtsgerichts verantworten.

Der Mann hatte einen anderen Autofahrer ins Gesicht geschlagen und dadurch verletzt. Zudem hatte der 25-jährige Geschädigte durch den Schlag auch noch seine Kontaktlinsen verloren. Der junge Mann schilderte den März-Tag. Er hatte auf der Meckenheimer Klosterstraße auf der Fahrt zum Einkaufen im Kreisel eine Panne, erklärte er im Zeugenstand.

"Das Auto machte einen Satz und es ging nichts mehr, auch nicht wegschieben, weil der Gang drin war und nicht rausging", sagte er. Natürlich habe er dadurch den Verkehr behindert, aber andere Fahrzeuge hätten das Pannenauto durchaus passieren können, wenn sie den Gegenverkehr beachtet hätten.

Der jetzige Angeklagte jedoch sei auf ihn zugekommen und habe ihm vorgeworfen, einen Stau zu verursachen. "Ich habe ihn gefragt, ob er blind wäre, ich hätte eine Panne. Daraufhin hat er mir einen Schlag ins Gesicht versetzt. Er hat mich ganz sicher mit der Faust ins Auge geschlagen, ganz sicher", so der Zeuge. Der Angeklagte aber beharrte darauf, ihn lediglich "geschubst" zu haben.

Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert verlas dazu die schriftliche Aussage einer Zeugin, wonach ihr "ein Schlagen ins Gesicht irgendwie in Erinnerung" sei. Sie habe sich aber nicht so festlegen wollen. Der Geschädigte betonte, dass er vom Angeklagten auf jeden Fall 160 Euro für die Kontaktlinsen ersetzt haben wolle. Alle Beteiligten einigten sich auf die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung dieses Betrages.

"Für diese 160 Euro haben Sie jetzt viel gelernt", sagte der Richter zum Angeklagten. Schließlich hätte es in dieser Situation viele Möglichkeiten gegegeben, anders auf die Panne eines anderen Verkehrsteilnehmers zu reagieren: Gerade als Kfz-Fachmann hätte er den Geschädigten ja auch mal fragen können, ob er ihm vielleicht helfen könne.

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