"Eine Quittung habe ich nicht bekommen"

Angeklagter gesteht, Marihuana gekauft zu haben und wird wegen Betäubungsmittelbesitzes zu 30 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt.

Königswinter. "So ganz ernst nehmen Sie die Sache scheinbar nicht", rügte Richter Ulrich Feyerabend das Verhalten eines 34-Jährigen, der sich vor dem Amtsgericht wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten musste.

Der Angeklagte wiederum hatte zum Tatvorwurf kaum mehr vorzubringen, als dass er einräumte, im Bonner Hauptbahnhof Marihuana gekauft zu haben. Um dann anzufügen: "Eine Quittung habe ich nicht bekommen." Verurteilt wurde der Königswinterer schließlich zu 30 Tagessätzen à zehn Euro.

"Sie sollten sehen, jeden Kontakt mit dem Strafgesetzbuch fortan zu vermeiden. Sie punkten sich langsam zu", gab Feyerabend dem 34-Jährigen mit auf den Weg. Der Mann war bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten, so wegen Straßenverkehrsgefährdung in Zusammenhang mit Drogenkonsum, schwerer räuberischer Erpressung und Verstoßes gegen das Waffengesetz - "fast ein Ritt durchs Strafgesetzbuch", so der Richter.

An Heiligabend 2010 dann kaufte der Angeklagte in Bonn Marihuana, laut Anklage genau 10,04 Gramm, die er nach der Durchsuchung durch die Polizei den Beamten auch aushändigte. "Ich wollte es haben, weil ich Kopfschmerzen hatte", sagte der 34-Jährige jetzt vor Gericht.

Die 30 Euro, die er dafür bezahlte, habe er von seinem Vater bekommen für den Geburtstag, den er wenige Tage später feiern wollte. Laut Polizeiprotokoll handelte es sich bei dem Marihuana nicht "um Straßenware", so Richter Feyerabend, sondern um Ware mit vielen Stängeln. "Das sieht selbstgezüchtet aus." Und reguläre Straßenqualität sei weit teurer, so der Richter.

Das Urteil fiel, auch aufgrund der Geständigkeit des Angeklagten, recht milde aus. Dem riet Richter Feyerabend, nicht erneut mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, da härtere Strafen sonst nicht auf sich warten ließen.

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