In Rheinbacher Club Er schlug und trat nach Türstehern und Polizisten

RHEINBACH · Wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstands gegen Polizeibeamte wurde ein 25-jähriger Meckenheimer jetzt nach einem Vorfall in einem Rheinbacher Club zu 2750 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Kosten des Strafverfahrens vor dem Rheinbacher Amtsgericht kommen ebenfalls auf den Mann zu.

Am 24. März hatten sich gegen 3.55 Uhr in einem Rheinbacher Club zwei junge Frauen an das Sicherheitspersonal gewandt, weil sie von dem 25-Jährigen "belästigt und dort angefasst worden waren, wo sie das nicht wollten", schilderte ein 42-jähriger nebenberuflicher Türsteher im Zeugenstand.

"Kaum hatten die Mädels mir das geschildert, drehe ich mich um und sehe, dass er das auf der Tanzfläche gerade wieder mit einem Mädchen macht", so der Zeuge. Der 25-Jährige sei gleich aggressiv geworden, als er versucht habe, mit ihm zu reden und ihn hinaus zu begleiten: "Er versuchte zu treten und zu schlagen."

Zwei Kollegen seien zu Hilfe gekommen, man habe den 25-Jährigen die Treppe hinauf nach draußen bringen wollen. Allerdings habe der Angeklagte sich plötzlich so nach hinten geworfen, dass zwei Türsteher mit ihm die Treppe hinuntergestürzt seien. Davon habe der eine von ihnen Schürfwunden davon getragen. Selbst als das Sicherheitspersonal dem jungen Mann Handschellen angelegt und ihn auf dem Boden vor dem Club fixiert habe, habe dieser sich nicht beruhigen lassen.

"Als die Polizei kam, ist er auch auf die los und hat nach denen getreten", schilderte der Zeuge. Das bestätigte ein 52-jähriger Polizist: "Der Mann ließ sich auch durch die Fesselung nicht beeindrucken. Er trat weiter um sich, gegen die Türsteher und gegen uns, und beschimpfte uns unter anderem mit ,Bullenschweine, Dreckschweine'. Er war rücksichtslos und widerwärtig, obwohl er sich hier vor Gericht heute ganz anders gibt."

Ein 48-jähriger Polizist äußerte seinen Eindruck, der Angeklagte habe Drogen konsumiert, weil er "äußerst aggressiv" gewesen und keinerlei Schmerzempfinden gezeigt habe trotz Verletzungen an Kopf und Lippe. Keine Drogen, sondern etwa zehn Gläser eines Wodka-Mischgetränks habe er an dem Abend konsumiert, sagte der Angeklagte. Auch wenn er angab, sich wegen des Alkohols an nichts erinnern zu können, sah Richter Ulrich Schulte-Bunert die Vorwürfe aufgrund der Zeugenaussagen als erwiesen an.

Für schuldunfähig hielt er den Angeklagten aufgrund seines Blutalkoholwerts von etwa 1,8 bis 1,9 Promille zur Zeit des Vorfalls nicht, lediglich für vermindert steuerungsfähig. Zudem nahm der Richter beim Angeklagten aufgrund einschlägiger Vorstrafen wie Trunkenheit im Verkehr und Körperverletzung ein Alkoholproblem an. Das hatte auch der Verteidiger vermutet, der seinen Mandanten an eine Suchtberatungsstelle verwiesen hatte: "Es ist sehr wichtig, dass er eine Wende herbeiführt. Er hat ein Alkoholproblem, möglicherweise gepaart mit einem psychischen Problem."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort