Er vergewaltigt schwangere Freundin und findet milde Richter

Siebeneinhalb Jahre Haft für fünf Jahre Martyrium - Ankläger hatte vor Bonner Gericht über zwölf Jahre Haft gefordert

Bornheim. Fünf Jahre lang machte der Mann auf der Anklagebank seiner Freundin das Leben zur Hölle: Er misshandelte, erniedrigte und bedrohte sie. Und er vergewaltigte sie immer wieder, selbst als sie im neunten Monat schwanger war. Aus Scham und aus Angst schwieg sie, bis die Polizei eingriff. Doch der Alptraum endete erst, als ihr Peiniger in U-Haft kam.

"Aggressiv bis unter die Haarspitzen" nennt der Staatsanwalt den 32-Jährigen, der mit hasserfülltem Gesicht seinem Opfer, das als Nebenklägerin fungiert, gegenüber sitzt. Bis zum Schluss bezichtigt er die Mutter seines fünfjährigen Sohnes der Lüge und brüstet sich damit, jede Menge Frauen neben ihr gehabt zu haben. Und strahlt ins Publikum, wo seine neue Verlobte sitzt.

1997 kam er mit dem Opfer, der heute 40-jährigen Angestellten, zusammen und verschwieg ihr, dass er noch eine Beziehung hatte. Als die 40-Jährige im fünften Monat schwanger war und erfuhr, dass er eine weitere Frau geschwängert hatte, wollte sie sich zurückziehen. Doch nun zeigte er ihr, wer die Macht hatte: Er vergewaltigte sie, und es begann ein Kreislauf der Gewalt, den die 40-Jährige nicht durchbrechen konnte. Als sie im neunten Monat schwanger war, vergewaltigte er sie erneut so rücksichtslos, dass er sie mit Blutungen ins Krankenhaus bringen musste.

Seine Übergriffe wurden in der Folgezeit immer bedrohlicher, um seine "Rechte", wie er es nennt, durchzusetzen, bedrohte er sie mit einem Fleischmesser, mit einer großen Fleischgabel und einer Schere. Immer wieder sahen Freunde sie mit blauen Flecken, aber aus Scham und Angst schwieg sie. Er kriege sie überall, soll er gedroht haben.

Erst als eine Freundin am 4. Januar 2004 aus Angst um sie die Polizei informierte, war seine Macht gebrochen: Polizisten verhinderte eine weitere Vergewaltigung, was ihn so aggressiv machte, dass die Beamten Verstärkung anfordern mussten. Er erhielt Hausverbot, später vom Gericht Kontaktverbot. Doch in 400 Briefen und zahlreichen SMS bedrohte, beschimpfte und beleidigte er sie und attackierte sie sogar noch einmal tätlich, bis er 2. September in U-Haft kam.

Eine "rücksichtlose, unbarmherzige und menschenverachtende Gesinnung" wirft Staatsanwalt Jens Schiminowski dem Angeklagten vor. "Was kann einer Frau Schlimmeres passieren, als kurz vor der Geburt vergewaltigt zu werden und in Todesangst um ihr Kind zu geraten?", fragt der Ankläger. Für ihn gibt es für die acht Taten nur eine mögliche Strafe: Er beantragt zwölf Jahre und vier Monate Haft. Auch Nebenklägeranwältin Gudrun Roth macht in ihrem Plädoyer noch einmal deutlich, was der hochaggressive Mann ihrer Mandantin angetan hat.

Doch dem Staatsanwalt und der Anwältin steht die Fassungslosigkeit ins Gesicht geschrieben, als die Vorsitzende der 3. Großen Bonner Strafkammer, Liesel Bürger, schließlich verkündet: Der 32-Jährige wird zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sei, so erklärt die Richterin dem Angeklagten, am unteren Strafrahmen geblieben, "damit Sie das Licht am Ende des Tunnels noch sehen können".

Zum Schluss tröstet sie ihn: "Es gibt für Sie die Chance, nach zwei Dritteln rauszukommen, und es gibt ja auch den Offenen Vollzug. Es ist nicht alles aus für Sie." Die 40-Jährige hört fassungslos zu, und ihre Anwältin sagt nach dem Prozess: "So etwas habe ich noch nicht erlebt." Der Staatsanwalt denkt über eine Revision nach.

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