Info-Veranstaltung in Hönningen Experten geben praktische Tipps zum Wiederaufbau

Hönningen-Liers · Was ist wenn der Handwerker beauftragt ist, aber nicht kommt? Gibt es finanzielle Erstattung für den Verlust weggespülter Grenzsteine? Fragen dieser Art waren Thema bei einem Abend des Helfer-Stabs mit Vorträgen von Experten in Hönningen-Liers.

Bei der Infoveranstaltung „Wiederaufbau-Wissen für das Ahrtal“ sprach unter anderen Expertin Susanne Terhorst von der Handwerkskammer Koblenz.

Bei der Infoveranstaltung „Wiederaufbau-Wissen für das Ahrtal“ sprach unter anderen Expertin Susanne Terhorst von der Handwerkskammer Koblenz.

Foto: AHR-FOTO

Weit mehr als ein Jahr ist seit der Flutkatastrophe im Ahrtal Mitte Juli 2021 vergangen. Geld für den Wiederaufbau steht zur Verfügung, einerseits vom Staat, andererseits aus Spenden. Trotzdem stochern Betroffene noch immer im Nebel, wissen nicht, wie und wo Hilfe beantragt werden kann oder muss beziehungsweise, was gefördert wird und was nicht. Jetzt hatte der Helfer-Stab zu einem Abend mit Vorträgen von Experten und Diskussion in den Gemeindecontainer in Hönningen-Liers eingeladen. Dabei kamen auch persönliche Probleme zur Sprache.

Fallbeispiele, welche Kosten erstattet werden können

Für nicht alles gab es eine einhellige Antwort aus dem Kreis der Experten. Etwa bei der Frage, ob der Verlust von der Flut weggespülter Grenzsteine im Antrag auf Aufbauhilfe geltend gemacht werden könne. Man solle sich auf den Gutachter verlassen, ob er die Steine für erforderlich halte, hieß es. Ob nicht das Katasteramt zuständig sei, war eine andere Sicht auf die Dinge.

Als weniger knifflig zeigte sich das Thema Handwerker: „Beauftragen sie für Handwerksleistungen Fachbetriebe, die bei der Kammer registriert sind“, riet Rechtsanwältin Susanne Theilig von der Schlichtungsstelle der Handwerkskammer Koblenz. Bei Problemen fragten Juristen zunächst nach dem Vertrag, denn der Auftraggeber sei als Ansprechpartner zuständig. Auf jeden Fall sollten Auftraggeber schriftliche Angebote einholen. Stellten sich während der Arbeiten Änderungen als erforderlich heraus, müssten diese ebenfalls schriftlich festgehalten werden – auch die anfallenden Kosten.

Der Vertrag ist geschlossen – aber der Handwerker kommt nicht: In dem Fall könne nicht ohne Weiteres ein anderes Unternehmen beauftragt werden, denn „der Handwerker, der beauftragt wurde, hat das Recht und die Pflicht, die Arbeiten zu erledigen“, stellte die Juristin klar. Bei Zweifeln helfe die Kammer. Stellten sich nach der Arbeit Mängel heraus, habe der Handwerksbetrieb das Recht nachzubessern. Teuer könne es werden, einen anderen Betrieb mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen, und dies erhöhe Stress und den Streit. Möglich sei die Einbeziehung eines Gutachters, bei dem Termin solle dem Handwerksbetrieb die Möglichkeit gegeben werden, anwesend zu sein. Den Gutachter bezahlen müsse aber der Auftraggeber. Bei einem Verfahren mit einem gerichtlich bestellten Sachverständigen müsse am Ende der zahlen, der den Prozess verloren habe. Allerdings seien derartige Verfahren langwierig, stellte Theilig klar. Bei Problemen mit Handwerkerrechnungen leiste die Kammer zügig und kostenlos Hilfe.

Info-Points sollen mindestens bis Mitte 2023 bereitstehen

Info-Points wurden nach der Katastrophe in allen Orten eingerichtet. Dort können Betroffene Experten kontaktieren, die ihnen durch den Dschungel von Richtlinien und beim Ausfüllen von Anträgen helfen. Diese Info-Points werden wohl bis Mitte 2023 zur Verfügung stehen, je nach Nachfrage auch länger, führte Herbert Hofer aus dem Berater-Team aus. In den Points stehen Architekten zur Erstberatung bereit, können auch telefonisch kontaktiert werden und kommen ins Haus, wenn die Situation es erfordert.

Geld aus der Wiederaufbauhilfe muss bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) beantragt werden: Hilfestellung etwa beim Ausfüllen der Antragsformulare gibt es auch in den Info-Points. Da die staatliche Hilfe 80 Prozent der Wiederaufbaukosten zahlt, bleiben 20 Prozent als Eigenleistung bei den Betroffenen. Wer das Geld nicht hat, kann sich bei Hilfsorganisationen um Zuschuss bewerben. Diese müssen feststellen, ob die Antragsteller bedürftig sind oder gar ihre Existenz bedroht ist, führte eine Vertreterin der Malteser aus. Folglich muss eine Menge von Unterlagen vorgelegt werden.

„Viele Menschen können überhaupt nicht verstehen, was sie in den Vordrucken lesen“, kritisierte eine Teilnehmerin. Folglich würden diese Betroffenen überhaupt keine Anträge stellen können. In solchen Fällen rieten die Experten zur Nachbarschaftshilfe: „Suchen sie das Gespräch mit den Betroffenen, benennen sie die Probleme an den Info-Points.“

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