Experten suchen Leichenreste

Mordprozess vor dem Landgericht Koblenz steht vor seiner entscheidenden Phase

Koblenz. (ln) Den fünften Verhandlungstag im Mordprozess um den 25-jährigen Thorsten B. beim Landgericht Koblenz ( der GA berichtete), der laut Anklage im Januar des vergangenen Jahres seine Mitbewohnerin ermordert und zerstückelt haben soll, nutzte Richter Ralf Bock am Freitag, um gerichtliche Beschlüsse zu offenen Prozessfragen zu verkünden. Aufhorchen lässt insbesondere ein rechtlicher Hinweis: So verkündete Bock, dass neben einer Anklage wegen Mordes auch eine Anklage wegen Totschlags in Betracht komme.

Außerdem lehnte das Gericht den Antrag der Verteidigung auf Entpflichtung des Pflichtverteidigers ab. Thorsten B. hatte zu Prozessbeginn von einem "zerrütteten Vertrauensverhältnis" zu seinem Anwalt Sven-Ingo Kölzsch gesprochen und wollte sich deshalb von ihm nicht mehr verteidigen lassen. Um die "Sicherung des Verfahrens" zu gewährleisten, hielt es das Gericht für angebracht, Kölzsch an der Seite der Wahlverteidigerin Gabriele Steck-Bromme zu belassen.

Auch den Antrag auf Ablehnung des sachverständigen Psychologen beschied das Gericht negativ. Darüber hinaus verlas Richter Ralf Bock zwei Gutachten des Landeskriminalamtes. Demnach habe eine Haarprobe eindeutig ergeben, dass der Angeklagte Haschisch konsumiert habe. Zudem widersprach das Gutachten der Aussage des Angeklagten: Demnach habe der Cannabis bei ihm zu einer derart ausgeprägten Bewusstseinstrübung geführt, dass er den Mord der 24-Jährigen in der gemeinsamen Wohnung nicht mitbekommen haben will. Das schließt das Gutachten jedoch eindeutig aus.

Todkranker Zeuge

Das zweite Gutachten bestätigt die Annahme, dass es sich bei der "körnigen Substanz", die an sämtlichen Leichenteilen haftete, um ungekochten Reis gehandelt hat. Zudem wurden am Schädel der Toten Stärke-Reste gefunden, die auf andere Lebensmittel schließen lassen.

Schließlich veranlasste das Gericht die Untersuchung des Badewannen-Siphons aus der Wohnung des 25-Jährigen in Brohl-Lützing. Der Wasserablauf wurde damals von der Polizei sichergestellt und soll nun gezielt auf Substanzen untersucht werden, wie sie entstehen, wenn eine Leiche zerteilt wird. Bis zum nächsten Verhandlungstag am kommenden Dienstag wird Richter Ralf Bock einen todkranken Zeugen in dessen Wohnung aufsuchen. Der Mann soll das Opfer nach der Tat auf dessen Handy angerufen haben. Am anderen Ende soll sich daraufhin eine Männerstimme gemeldet haben.

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