Fällaktion in Villiprott sorgt für Aufregung
Erbengemeinschaft lässt alte Bäume auf Streuobstwiese abholzen - Landschaftsbehörde ist eingeschaltet
Villiprott. Die Abholzung von über einem Dutzend alten hochstämmigen Apfel- und Pflaumenbäumen auf einer zur Bebauung vorgesehenen Fläche am Erlenweg hat für Aufregung in Villiprott gesorgt. Aufgebrachte Anwohner hatten im Zusammenhang mit den am 24. März auf Veranlassung einer Erbengemeinschaft erfolgten Fällarbeiten die Umweltbehörden eingeschaltet.
Nach Angaben der Gemeinde Wachtberg ist auf der Streuobstwiese zwischen Erlenweg und Rodder Kirchweg ein Großteil der alten Obstbäume gerodet worden. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes habe am selben Tag die Rodungsarbeiten festgestellt, so Gemeinde-Pressesprecherin Margrit Märtens: "Auch die Umweltbeauftragte der Gemeinde Wachtberg, Hannelore Vogel, hat die zu dem Zeitpunkt bereits teilweise gerodete Wiese in Augenschein genommen - die Rodungsarbeiten wurden dann eingestellt."
Das Roden einer Streuobstwiese stellt der Sprecherin zufolge nach dem Landschaftsgesetz NRW einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Daher habe die Umweltbeauftragte der Gemeinde Wachtberg den Vorfall der zuständigen Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises angezeigt.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans für dieses Areal sei zuvor ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zu dieser Fläche eingeholt worden. In dem Gutachten seien dieser Streuobstwiesenfläche nach gängigen Bewertungsverfahren ökologische Punkte zugeordnet worden.
"Insgesamt wurde die Fläche als ökologisch wertvoll bewertet. Dies ist insofern bedeutend, als sich hieran Umfang und Qualität der zu schaffenden Ausgleichsflächen richten", fügte die Gemeindesprecherin hinzu. Die Fläche sei also bereits bewertet. Die Sorge von Anwohnern, dass dies nun nach der Rodung verpasst wäre, sei unbegründet. Es bleibe jedoch die Frage offen, inwieweit eine weitere, differenzierte Bewertung von Flora und Fauna, die im Januar jahreszeitlich nur bedingt machbar gewesen sei, jetzt noch möglich ist.
Kreissprecherin Katja Lorenzini bestätigte, dass sich die Leiterin der Unteren Landschaftsbehörde die teilweise gerodete Streuobstwiese vor Ort angesehen habe. An die Eigentümer sei nun ein Schreiben mit entsprechenden Fragen unterwegs, mit der Bitte um Beantwortung.
Die Untere Landschaftsbehörde in Siegburg habe zudem die Obere Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung in Köln wie üblich über die Angelegenheit informiert. Man müsse nun die Anhörung und Erklärungen der Eigentümergemeinschaft abwarten. Erst dann entscheide sich, ob überhaupt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden müsse.
Auf Nachfrage des General-Anzeigers erklärte ein Mitglied der Erbengemeinschaft, dass sie sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Sache nicht äußern wollen. Ein fachkundiger Kenner der Streuobstwiese bestätigte dem GA, dass ein Teil der alten Bäume morsch, mit faulen Wurzeln und in Schräglage auf der Wiese gestanden habe. Mit Blick auf die Sicherungspflicht wären diese Obstbäume ohnehin der Säge zum Opfer gefallen.