Fall Mahmoud O. beschäftigt den Bonner Stadtrat

Drohende Abschiebung des marokkanischen Studenten soll verhindert werden

Bonn. (ldb) Am nächsten Dienstag soll der marokkanische Student Mahmoud O., dessen Aufenthalt wegen eines Studienfachwechsels illegal wurde, in seine Heimat abgeschoben werden, obwohl ein psychologisches Gutachten eine durch die inzwischen viermonatige Abschiebehaft ausgelöste schwere Depression mit Suizidgefahr nachweist.

Doch Mahmoud O.''s Anwältin Ursula Schröder geht davon aus, dass es nicht zur Abschiebung kommen wird, da inzwischen ein Asylverfahren läuft. Dieses ist Voraussetzung dafür, dass das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge eingeschaltet werden kann. Laut Ursula Schröder soll Paragraf 53 des Ausländergesetzes herangezogen werden, der ein Abschiebehindernis einräumt, wenn der Betroffene in seiner Heimat an Leib und Leben bedroht ist. Schröder: "Der Fall hat hier inzwischen so viel Wind aufgewirbelt, dass neben der Schande, mit leeren Händen zurückzukehren, auch politische Probleme zu befürchten sind."

Nach wie vor favorisiert Schröder eine Einigung mit der Stadt Bonn: "Mahmoud wäre am besten geholfen, wenn er eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung bekäme, damit er sein Studium an der Fachhochschule Köln abschließen kann." Der Rat der Stadt Bonn hat sich nach Auskunft von Stadtsprecherin Monika Hörig in dieser Woche "sehr intensiv mit dem Fall auseinandergesetzt" und ihn zur Klärung offener Fragen in die Beratungskommission überwiesen.

Nach Hörigs Eindruck soll die Abschiebung verhindert und "alles getan werden, um Mahmoud O. den Abschluss seines Studiums zu ermöglichen".

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