Betrug Finanzdienstleister verurteilt

MECKENHEIM/BONN · Obwohl sein Schuldenberg bereits auf mehr als zwei Millionen Euro angewachsen war, hatte ein heute 66 Jahre alter Finanzdienstleister aus Meckenheim nicht die Reißleine gezogen. Im Gegenteil: Mit hohen Zinsversprechungen hatte er seine Kunden dazu bewogen, ihm immer neues Geld zu geben. Jetzt wurde er vor Gericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Jetzt erhielt der gelernte Steuerfachwirt die Quittung: Das Bonner Landgericht verurteilte ihn - wie vom Staatsanwalt gefordert - wegen Betruges zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Zudem ordneten die Richter an, dass der Angeklagte keine selbstständigen Finanzdienstleistungen mehr anbieten darf.

Zwischen 2003 und 2009 hatte der Anlagebetrüger bei 25 Kunden einen Schaden in Höhe von 670.000 Euro verursacht. Doch auch in den Jahren zuvor war es zu einer Vielzahl von Betrugsfällen gekommen - die nun jedoch nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden konnten, da sie bereits verjährt sind.

Im Prozess hatte der geständige 66-Jährige geschildert, dass er Mitte der 90er Jahre aufgrund von sechsstelligen Steuernachforderungen - resultierend aus der Vermittlung und Finanzierung von Immobilien - damit begonnen hatte, Darlehen von seinen Kunden aufzunehmen. Dieses Geld hatte er dann in hochspekulative Anlageformen gesteckt.

Dies war anscheinend zunächst erfolgreich verlaufen. Mit der Zeit hatte der Finanzdienstleister nach eigenen Angaben jedoch mit dem neu besorgten Geld gerade einmal seine laufenden Kosten decken können. In seinem letzten Wort hatte sich der Angeklagte noch einmal entschuldigt. Er sei in ein System geraten, bei dem er "die Dinge falsch eingeschätzt" habe.

Einige der Geschädigten waren als Zeugen gehört worden. Dabei hatte sich herausgestellt, dass die Anleger zum Teil von den finanziellen Schwierigkeiten ihres Beraters gewusst hatten - ihm aber trotzdem weiter Darlehen gegeben hatten. Ein Zeuge berichtete sogar, dass er dem 66-Jährigen heute noch manchmal mit Geld aushilft.

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