Kommentar Fluglärmschutz: Unsinnige Regelung

Es ist gut und richtig, dass der Anspruch auf passiven Lärmschutz jetzt gesetzlich festgelegt ist. Wer rund um den Köln/Bonner Flughafen wohnt, für den soll so viel wie möglich in puncto Lärmschutz getan werden. Dazu gehören eben nicht nur leisere Flugzeuge, die Optimierung von Routen sowie von An- und Abflugverfahren, sondern auch der passive Lärmschutz.

Völlig unverständlich ist allerdings die Regelung im Fluglärmgesetz des Bundes - die das Land in der Schutzzonenverordnung übernommen hat - , dass ein Großteil der Anlieger erst ab Dezember 2016 Anspruch auf kostenlosen passiven Schallschutz haben soll. Der Krach ist doch jetzt da und sogar amtlich festgestellt, sonst gäbe es schließlich auch keine Schutzzone. Da fragt man sich: Was soll der Unsinn?

Das haben sich möglicherweise auch die Verantwortlichen des Flughafens gesagt, die sich entschlossen haben, ihr seit 20 Jahren bestehendes freiwilliges Programm für passiven Lärmschutz fortzusetzen.

Hier soll auch denen sofort geholfen werden, verspricht der Flughafen, die nach der gesetzlichen Regelung noch Jahre auf weniger Lärm warten müssten. Eine klare Schlappe für den Gesetzgeber und ein Pluspunkt für den Flughafen.

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