Foltermord-Prozess: Verteidiger beantragen niedrige Strafen

Angeklagte bitten Angehörige des Opfers um Verzeihung

Siegburg/Bonn. Am Ende dieses elften Tages im Prozess um den Foltermord im Siegburger Gefängnis ist alles gesagt. Doch die Frage nach dem Warum konnte niemand befriedigend beantworten. Auch nicht die Verteidiger von Danny K. (17), Pascal I. (20) und Ralf A. (21), die an diesem Tag das Wort haben.

Sie sind sich einig: Die von Staatsanwalt Robin Faßbender geforderten Strafen für die drei jungen Männer, die am 11. November ihren 20-jährigen Mithäftling Hermann H. zehn Stunden lang folterten und erhängten, sind zu hoch.

Alle Verteidiger beantragen, unter den geforderten Höchststrafen zu bleiben. Wegen Mordes aus Grausamkeit, Mordlust, aus niedrigen Beweggründen und zur Verdeckung von Straftaten hatte der Staatsanwalt für Danny K. zehn Jahre gefordert, für den zur Tatzeit 19-jährigen Pascal I. als Erwachsener lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld und für Ralf A. nach einer Sonderregelung 15 Jahre.

Doch diese 15 Jahre hält dessen Verteidiger Uwe Krechel für zu hoch: Sein Mandant habe nicht die vier Mordmerkmale erfüllt, die der Staatsanwalt ihm ankreide. Ralf A. habe nicht aus Mordlust und auch nicht aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Er sei vielmehr in diese Tat von den beiden anderen hineingezogen worden, und habe selbst dazu gesagt: "Ich hatte das Gefühl, wäre nicht Hermann H. das Opfer gewesen, wäre ich es geworden."

Für den Anwalt steht fest: "Er hätte keiner Fliege etwas zuleide getan, wäre er nicht in eine solche Situation hineingeraten." Das zeige auch der Lebensweg seines Mandanten, der nie zu Gewalttaten geneigt habe. "Diese Tat", so der Anwalt, "hätte auch ohne Ralf A. passieren können." Der Anwalt sieht gute Chancen für seinen Mandant, sich noch zu entwickeln und hält zwölf Jahre Haft für ausreichend.

Für Anwalt Thomas Ohm, den Verteidiger von Pascal I., geht es bei der Frage nach der richtigen Strafe um weit mehr als nur diesen Einzelfall. Ihn entsetze die Einordnung, die der psychiatrische Gutachter im Fall des zur Tatzeit 19-jährigen Pascal I. vorgenommen habe, indem er ihn als nicht mehr entwicklungsfähig abschrieb.

Und das aus Gründen, die für den Anwalt zutreffen auf 80 Prozent der jungen Leute aus ähnlich desolaten Verhältnissen, die sich Tag für Tag vor den Jugendgerichten verantworten müssten. Ohm wirft dem Gutachter eine "hochgefährliche Sozialwertung" von Menschen vor, die in dieses Milieu hineingeboren worden seien: "Er hat sich zum Totengräber jugendgerichtlicher Philosophie gemacht."

Und noch etwas steht für den Anwalt fest: Das alles sei nicht zu begreifen ohne die Zustände in der JVA Siegburg, aber den diesbezüglichen Aufschrei nach der Tat verstehe er nicht: "Jeder hat gewusst, dass in den Knästen nur eine Mängelverwaltung herrscht." Für den Anwalt gibt es nur eine mögliche Strafe für seinen Mandanten: zehn Jahre Jugendstrafe.

Das sieht sein Mitverteidiger Andreas Trode genauso. Für ihn hat der Staatsanwalt nicht genügend gewürdigt, wie jung Pascal I. war, welche Bedeutung die Gruppendynamik hatte.

Und die Bedingungen im Gefängnis, über die der Gutachter süffisant gesagt hatte: "Es war ein interessantes pädagogisches Experiment, die vier jungen Männer ein ganzes Wochenende lang in eine Zelle zu sperren."

Das, so der Anwalt "war der Nährboden für die Tat." Auch er sieht die Mordmerkmale Mordlust und niedrige Beweggründe nicht und fordert: Sollte das Gericht Pascal I. als Erwachsenen verurteilen, dann nach der Sonderregelung zu 13 Jahren. Auch für Danny K.`s Verteidiger René Gülpen ist die Tat ohne die Situation im Gefängnis nicht denkbar.

Er prangert an, dass gegen die gesetzliche Bestimmung zu erziehen, massiv verstoßen worden sei. Und er werde den Verdacht nicht los, dass diese Tat zu verhindern gewesen wäre, wenn die Beamten an die Warnsignale nicht ignoriert hätten. Auch er sieht die strafmildernden Umstände nicht genügend gewürdigt, vor allem nicht das umfassende und reuige Geständnis seines Mandanten, der als Kind selbst nur Gewalt erlebt habe.

Ohne dieses Geständnis wäre die Tat nie völlig aufgeklärt worden. "Und Reue, so der Anwalt, "drückt sich nicht immer in Worten aus. Die Tat verfolge seinen Mandanten Tag und Nacht." Er beantragt eine Jugendstrafe unterhalb der Höchststrafe. Dann haben die Angeklagten das letzte Wort, und Danny K. wendet sich an die Angehörigen seines Opfers:

"Es tut mir wirklich leid, was ich getan habe. Ich will das Beste versuchen, aus mir noch was zu machen." Pascal I. ist kaum zu verstehen, wie er mit tief gesenktem Kopf sagt: "Ich würde alles tun, um es ungeschehen zu machen." Und auch Ralf A. versichert: "Ich kann nur sagen, dass ich sehr bereue, was ich getan habe." Das Urteil wird am 4. Oktober gesprochen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort