Fünfeinhalb Jahre Haft gefordert

Bornheimer Messerstecher steht wegen versuchten Mordes vor Gericht

Bornheim-Merten. (maj) Der Prozess um den 36-jährigen Mann, der neunmal mit einem Küchenmesser auf seine 34-jährige Lebensgefährtin eingestochen und sie lebensgefährlich verletzt hatte ( der GA berichtete), geht zu Ende. Nach einem Streit zwischen dem Angeklagten und dem Opfer verlor dieser die Nerven. Der Mann, der an einer Stoffwechselkrankheit leidet, die zu einer Muskelschwäche und auch noch zu Epilepsie führte, hatte am Tatabend einen Streit mit seiner Lebensgefährtin.

Kritik an seiner Lebensführung war der Anlass: Er kümmere sich um nichts und schaffe es nicht einmal, seiner Tochter zur Kommunion zu gratulieren, so die Kurzversion. Der Streit eskalierte, bis sie versuchte, die Polizei zu rufen. Zu spät. Er schlug ihr das Handy aus der Hand, griff ein Messer und stach auf sie ein - auch noch, als ihr neunjähriger Sohn das Zimmer betrat. Er würgte auch ihn, schickte ihn weg und schrie: "Du bist an allem schuld". Noch während der Tat soll er dem in seinem Blut liegenden Opfer gesagt haben: "Das hast du jetzt davon."

Die Staatsanwaltschaft geht von einem versuchten Mord aus, da der Angeklagte das Opfer habe töten wollen - und zwar aus niedrigen Beweggründen. "Seine Lebensgefährtin brachte nur - und das zu Recht - auf den Punkt, was sie störte", so Staatsanwalt Jochen Weingarten. Er ging mit dem psychologischen Sachverständigen von einer verminderten Schuldfähigkeit aus und forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.

Ganz anders sehen das die Verteidiger. Niedrige Beweggründe für einen Mordversuch lägen nicht vor. Auch ein versuchter Totschlag komme nicht in Betracht: Die Verteidigung geht davon aus, dass er während der Tat die Klinge zerbrochen hat und daher strafbefreiend vom Tötungsversuch zurückgetreten ist. "Er hat in die großen, entsetzten Augen seines Opfers gesehen und abgelassen." Er sei nur wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar. Die Verteidiger plädierten daher auf eine Strafe von bis zu zwei Jahren auf Bewährung.

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