Geldstrafe: Schlägerei in Rheinbacher Diskothek

Wegen vorsätzlicher Körperverletzung musste sich jetzt ein 25-Jähriger aus Bergisch Gladbach vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Dem jungen Mann wurde vorgeworfen, im Juli in einer Diskothek in Rheinbach einem 21-jährigen Studenten mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, so dass dieser eine schmerzhafte Schädelprellung erlitt.

Geldstrafe: Schlägerei in Rheinbacher Diskothek
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Rheinbach. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung musste sich jetzt ein 25-Jähriger aus Bergisch Gladbach vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Dem jungen Mann wurde vorgeworfen, im Juli in einer Diskothek in Rheinbach einem 21-jährigen Studenten mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, so dass dieser eine schmerzhafte Schädelprellung erlitt.

Der Angeklagte bestritt die Tat vor Gericht. Es habe sich lediglich um eine verbale Auseinandersetzung gehandelt. Während sein Kollege mit dem offensichtlich stark angetrunkenen Mann in ein Handgemenge geraten sei. Grund des Streits war nach Angaben des 25-Jährigen die Tatsache, dass noch eine unbezahlte Rechnung offen war, als der 21-Jährige und seine Freunde die Diskothek gegen vier Uhr morgens verlassen wollten.

Aus Sicht des Hauptbelastungszeugen stellte sich der Vorfall allerdings ganz anders dar. "Als wir morgens gehen wollten, wurden wir an der Kasse aufgehalten, weil angeblich einer nicht bezahlt hatte. Einer der Türsteher verlangte von meiner Freundin und mir die Personalien. Die wollten wir ihm aber nicht geben, weil wir das nicht einsahen", schilderte der Zeuge.

Als sie sich nach längeren Diskussionen schließlich zum Gehen gewandt hätten, habe der Angeklagte ihn gegriffen und gegen eine Wand geschubst, bevor er ihm den Faustschlag versetzt habe. Der Staatsanwalt sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen an und beantragte eine Geldstrafe von 900 Euro.

Der Richter ging sogar noch darüber hinaus und erhöhte sie auf 1 500 Euro. Für ihn seien die Aussagen der Zeugen absolut glaubhaft. Die des Angeklagten und seines Kollegen hingegen nicht. Der 25-Jährige neige offenbar zu körperlichen Angriffen und müsse nun begreifen, dass es so nicht gehe, fügte Richter Ulrich Schulte-Bunert abschließend hinzu.

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