Gericht bestätigt Glasverbot in Köln

Das Verbot von Trinkgläsern und Glasflaschen zum Karnevalsauftakt am 11.11. in der Kölner Innenstadt ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Dienstag per Eilbeschluss entschieden.

 Symbolbild.

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Köln. (dpa) Das Verbot von Trinkgläsern und Glasflaschen zum Karnevalsauftakt am 11.11. in der Kölner Innenstadt ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Dienstag per Eilbeschluss entschieden.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte zuvor anders geurteilt und das Verbot gekippt. Doch die höhere Instanz gab nun wiederum der Stadt Köln recht. Die Stadt hatte während der tollen Tage im Februar dieses Jahres das Mitnehmen von Gläsern und Glasflaschen in bestimmten Innenstadtbereichen untersagt. Ziel war es, Verletzungsgefahr und Gewalt einzudämmen.

Das hat nach Meinung der Stadt auch gut geklappt und soll deshalb nun wiederholt werden. Doch das Verwaltungsgericht hielt dem entgegen, dass Gläser an sich nicht gefährlich seien. Die theoretische Möglichkeit, dass sie kaputt geschlagen und dann andere damit verletzt werden könnten, reiche nicht aus. Geklagt hatten ein Anwohner und ein Kiosk-Betreiber.

Zwei Tage vor dem 11.11. urteilte das OVG nun anders. Begründung: Die Erfahrung lehre, dass sich die Innenstadt an Tagen wie dem 11. November in ein Scherbenmeer verwandele, und das sei dann durchaus gefährlich. Allerdings könne das Verbot künftig nicht einfach auf andere Großveranstaltungen übertragen werden. Der Karneval ist eben ein Ausnahmezustand.

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