Gericht lehnt DNA-Analyse ab

Noch zwölf Zeugen und vier Gutachter werden gehört - 26-jähriger Brohl-Lützinger soll seine 21-jährige Cousine im Januar 2002 erstickt und zerstückelt haben

  Der Angeklagte  hinter seiner Verteidigerin Gabriele Steck-Bromme im Gerichtssaal am Landgericht Koblenz. Ihm wird vorgeworfen, seine 22-jährige Cousine im Jahr 2002 erstickt und Teile von ihr aufgegessen zu haben. Foto: dpa

Der Angeklagte hinter seiner Verteidigerin Gabriele Steck-Bromme im Gerichtssaal am Landgericht Koblenz. Ihm wird vorgeworfen, seine 22-jährige Cousine im Jahr 2002 erstickt und Teile von ihr aufgegessen zu haben. Foto: dpa

Koblenz. Der Revisionsprozess um den wegen Mordes angeklagten 26-jährigen Brohl-Lützinger, der in der Nacht zum 10. Januar 2002 seine damals 21-jährige Cousine getötet und zerstückelt haben soll, neigt sich dem Ende zu. Wie Richterin Helga Diedehofen am Donnerstag verkündete, plant das Gericht, noch insgesamt zwölf Zeugen zu vernehmen. Außerdem würden noch drei psychologische Gutachten und das Ergebnis der Obduktion vorgetragen.

Am Donnerstag stand lediglich die Anhörung eines 41-jährigen Cousins des Opfers und eine ergänzende Befragung der Mutter der Toten auf dem Programm. Insbesondere interessierte sich das Gericht für den Schlachthof, der zum landwirtschaftlichen Betrieb der Eltern des Opfers gehört.

Die 54-jährige gab an, dass der Angeklagte den Schlachtraum nie betreten habe. Auch ihr damaliger Ehemann habe es abgelehnt, sich am Zerteilen und Verarbeiten des Fleisches zu beteiligen. Das sei ausschließlich ihre Aufgabe gewesen. Keine verwertbaren Erkenntnisse brachte dem Gericht die Befragung des 41-jährigen Cousins. Mit dem Hinweis darauf, dass der Fall schon "sehr lange" zurückliege, berief sich der Mann - wie schon beim ersten Prozess vor gut anderthalb Jahren - häufig auf Erinnerungslücken.

Der 41-Jährige gehört zudem zu den 18 von der Verteidigern Gabriele Steck-Bromme namentlich genannten Männern, die ein intimes Verhältnis zum Opfer hatten, zumindest aber einen mehr oder weniger regelmäßigen Kontakt pflegten. Die Verteidigung hatte in einem der Beweisanträge gefordert, einen Abgleich der DNA dieser Männer mit Spuren an einem Kondom vorzunehmen, das die Kripo in der Wohnung der 21-Jährigen gefunden hatte ( der GA berichtete).

Auf die Ablehnung des Antrages durch das Gericht, reagierte die Verteidigung am Donnerstag mit einer so genannten "Gegenvorstellung". Demnach könne das Gericht nur dann davon überzeugt sein, dass der Angeklagte der Täter sei, wenn mit Gewissheit feststehe, dass keine andere Person als Täter in Betracht komme. Da es nach Auffassung der Verteidigung weder Beweise noch tragfähige Indizien für die Schuld des Angeklagten gebe, könne diese nur durch Ausschluss jeden anderen Täters festgestellt werden.

Die bisherige Beweisaufnahme habe aber ergeben, dass sich außer dem Angeklagten mindestens zwei weitere Personen in der Wohnung befunden hätten. Von einem stammten die Sperma-Spuren im Kondom, während ein anderer DNA-Spuren an dem Herd hinterlassen hatte, in dem der Angeklagte eigenen Angaben nach, Leichenteile gefunden hatte.

"Sollte der DNA-Abgleich eine Übereinstimmung mit einem der genannten Männer bringen, trägt dies sicher dazu bei, die ohnehin vorhandenen Zweifel an der Täterschaft meines Mandanten zu verstärken", beharrt Steck-Bromme auf ihrem Antrag.

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