Gericht verhängt Lebenslänglich wegen Mordes

46-Jähriger vergewaltigte und tötete Mutter seines Kindes in Wohncontainer in Menden

Gericht verhängt Lebenslänglich wegen Mordes
Foto: Lehnberg

Sankt Augustin/Bonn. Der Mann auf der Anklagebank tötete die Frau, die er liebte, und muss dafür nun mit sehr vielen Jahren im Gefängnis büßen: Wegen heimtückischen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung einer widerstandsunfähigen Person verurteilte das Bonner Schwurgericht den 46-jährigen Erich L. aus Sankt Augustin am Dienstag zu lebenslanger Haft.

Mit tief gesenktem Kopf saß der Mann, der weder lesen noch schreiben kann, neben seiner Verteidigerin. Kurz vor dem Urteil hatte er zum ersten Mal im Prozess sein Schweigen gebrochen und über sein Leben gesprochen. Zur Tat wollte er sich nicht äußern. Die aber hatte er bei der Polizei und auch beim Haftrichter gestanden.

Dass er es war, der in der Nacht zum 9. November 2007 in der Wohncontaineranlage in Menden die Mutter seines erst wenige Monate alten Kindes tötete, steht für das Schwurgericht außerdem aufgrund der Spurenlage fest, wie Kammervorsitzender Udo Buhren erläuterte.

Das Gericht ist davon überzeugt, dass der minderbegabte Mann, der bereits als Kind durch seinen trunksüchtigen Vater Gewalt am eigenen Leib erfuhr, in seinem späteren Leben Gewalt als einziges Mittel zur Konfliktlösung hatte. "Etwas anderes", so Richter Buhren, "hat er nie kennengelernt."

Es ist ein trauriges, ein gescheitertes Leben, das der Richter dann beschreibt: Der Angeklagte machte keinen Schulabschluss, arbeitete wenige Jahre als Hilfsarbeiter, lebte vorwiegend von staatlicher Hilfe, beging zahlreiche Straftaten, wie Diebstähle, Verkehrsdelikte, aber auch Körperverletzungen - und trank, wie sein Vater, zuviel Alkohol.

Und dann lernte er 2005 die damals 26-jährige Steffi B. kennen, die auch nicht auf der Sonnenseite stand und wie er ein Alkoholprobleme hatte. Sie zog zu ihm und seiner Mutter. Als sie schwanger wurde, dachte er, sein Lebenstraum erfülle sich, wie er nach der Tat sagte. Er begann über sie zu wachen, verbot ihr den Alkohol, sperrte sie sogar ein, und trank auch selbst nicht mehr.

Doch nachdem das Kind im Juni 2007 geboren war, kam es wieder zu Konflikten, und er reagierte wie immer mit Gewalt. Die Polizei verwies ihn der Wohnung, er erhielt ein Kontaktverbot - und hielt es ohne sie nicht aus. Als er am 8. November erfuhr, dass sie bei gemeinsamen Bekannten in der Containeranlage an einem Gelage mitmachte, ging auch er hin.

Und trank nach einem Jahr Abstinenz erstmals wieder Alkohol. Doch so betrunken, wie er später behauptete, war er nach Meinung der Kammer bei der Tat nicht: Dazu habe er sich sowohl bei als auch nach der Tat zu folgerichtig und orientiert verhalten.

Sie hatte reichlich getrunken und freute sich, als er kam, ging später mit ihm in einen leeren Container und war auf sein Drängen auch bereit, mit ihm zu schlafen. Und dann konnte er nicht. Sie äußerte sich abfällig, sagte, dann könne sie ja auch mit anderen Männern schlafen, und er wurde wütend. So wütend, dass er, so der Richter, beschloss, sie zu töten.

Er würgte sie von hinten, drosselte sie dann mit seinem Gürtel, und als sie bewusstlos war, vergewaltigte er sie mit dem Duschkopf. Kurze Zeit später starb sie, und er tat alles, um die Tat zu vertuschen. Zwei Tage versteckte er sich im Keller des Hauses, in dem seine Mutter wohnte, dann stellte er sich auf Rat seines Bruders.

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die 15 Jahre Haft wegen Totschlags forderte, ist das Gericht sicher: Es war heimtückischer Mord, da er die arglose Frau von hinten überfallen habe. Und auch die Vergewaltigung, bei der er die 28-Jährige massiv verletzt habe, wiege schwer, so der Richter.

Allein dafür verhängte die Kammer sieben Jahre Haft, die jedoch in der lebenslangen Haft wegen Mordes aufgehen. Auch hielt Richter Buhren dem Angeklagten die Folgen vor, die die Tat für die Familie des Opfers, vor allem die Mutter habe, die Erich L. als Nebenklägerin gegenüber saß.

Dass das Gericht ihm nicht auch noch eine besondere Schwere der Schuld ins Urteil schreibt, dafür nannte Buhren unter anderem als Gründe: Der Angeklagte sei vor der Tat vom Opfer gekränkt worden, er sei durch den Alkohol enthemmt gewesen, und er habe die Tat gestanden.

Wie ein Häufchen Elend saß Erich L. bis zum Schluss vor seinen Richtern. Er hat bereits nach kurzer U-Haft einen Selbstmordversuch gemacht. Sein Kind lebt mittlerweile bei Pflegeeltern.

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