Gericht verurteilt 16-Jährigen für Axt-Angriff

NIEDERKASSEL · Mit der Axt wollte ein 16-jähriger Schüler aus Niederkassel am Morgen des 8. Mai 2011 den Freund seiner Schwester aus dem Weg räumen, weil er davon überzeugt war, dass der 21-Jährige deren Leben ruinieren würde.

Doch dann bekam er Skrupel, und so brachte keiner der drei Schläge mit der Axt den 21-Jährigen in Lebensgefahr. Zu diesem Ergebnis kam nun das Bonner Jugendschwurgericht und befand: Der 16-Jährige ist vom Mordversuch, der ihm vorgeworfen worden war, strafbefreiend zurückgetreten.

Das Gericht verurteilte den Schüler, der sein Opfer an Hals, Bein und Arm verletzt hatte, lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und neun Monaten Jugendstrafe auf Bewährung mit den Auflagen: Der Schüler, bei dem die Ermittler nach der Tat Gewaltspiele und Wurfsterne fanden, muss eine Therapie machen, 120 Sozialstunden leisten und 850 Euro Schmerzensgeld an sein traumatisiertes Opfer zahlen.

Im Prozess, der wegen des Alters des Schülers unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, gestand er die Tat und entschuldigte sich bei dem Opfer. Als Grund gab er laut Gerichtssprecher an: In der Familie habe man Angst gehabt, der arbeitslose 21-Jährige ruiniere das Leben der Schwester, die im Abitur war.

Und so sei es an dem Morgen über ihn gekommen, als er den Mann schlafend im Bett habe liegen sehen. Er habe die Axt geholt, zugeschlagen, es aber dann doch nicht fertig gebracht.

Als der 21-Jährige ihm die Axt abgenommen hatte, schloss sich der Schüler in seinem Zimmer ein. Und sprang aus dem Fenster, als der herbeigerufene Vater seines Opfers die Tür eintrat. Mit gebrochenem Bein landete der Schüler damals selbst im Krankenhaus.

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