Nach Baggerarbeiten in Vinxel Geschäftsmann ärgert sich über die Telekom

VINXEL · Olaf Bach aus Vinxel ist stinksauer. Zuerst konnte der selbstständige Geschäftsmann sieben Tage weder sein Telefon noch eine sonstige Datenleitung nutzen. Und dann erklärte ihm die Telekom höflich aber bestimmt: Zwar bedaure man die Unannehmlichkeiten durch den langen Ausfall - ein Anspruch auf Schadenersatz bestehe aber nicht.

 Die Problembaustelle: Nachdem ein Bagger ein Kabel beschädigte, waren Telekom-Kunden ohne Telefon und Internet.

Die Problembaustelle: Nachdem ein Bagger ein Kabel beschädigte, waren Telekom-Kunden ohne Telefon und Internet.

Foto: Olaf Bach

Zugetragen hatte sich der Vorfall am 17. Juli. Wie Telekom-Sprecher André Hofmann bestätigte, kam es bei Baggerarbeiten in Vinxel zu einem Kabelschaden. Zum genauen Hergang konnte Hofmann keine Angaben machen. Jedenfalls trat Feuchtigkeit ein, das Verteilerkabel versagte den Dienst. Dass nicht nur Bach, sondern insgesamt 150 Kunden betroffen gewesen seien, konnte Hofmann nicht mehr recherchieren. Allerdings sei das Ausmaß wahrscheinlich.

Bach, der vom Homeoffice aus mit Kunden und Monteuren bundesweit in Kontakt steht, griff zum Smartphone und wählte die Telekom-Hotline an. Er tat dies drei Tage lang, ohne nennenswerten Erfolg. Aussage eines Telekom-Mitarbeiters trotz mehrmaligen Hinweises auf die Baggerarbeiten, so Bach: "Ziehen Sie erst mal den Stecker."

Nach Tagen habe man ihm mitgeteilt, dass seine Gespräche auf sein Handy umgeleitet werden könnten. Das habe dazu geführt, dass Anrufe nicht mehr ins Leere gelaufen seien. Die als kostenlos angezeigte Umleitung wurde ihm erst berechnet, dann das Geld von der Telekom zurückerstattet.

Behoben war der Schaden damit noch nicht. Bis zum 24. Juli um exakt 11.30 Uhr blieben die Leitungen tot. "Im Gespräch mit der Technikleitung und der Presseabteilung schien letzte Woche etwas Bewegung, Verständnis und Entgegenkommen für unsere erheblichen Mehraufwendungen auf der einen Seite sowie Umsatz- und Gewinneinbußen auf der anderen Seite aufzukommen: Man bat uns um Darlegung unseres Schadens", so Bach zum GA.

Jedoch: Datiert auf den Tag, an dem er seine Schadenersatzanforderung per Mail darlegte, schrieb die Telekom, dass eine solche abgelehnt werde. Die Telekom im Wortlaut: "Eine Regulierung des von Ihnen geltend gemachten Schadens können wir leider nicht in Aussicht stellen." So handele es sich bei dem von Bach gebuchten Tarif um einen "für Kunden mit privatem Nutzungsprofil". Eine "Haftung für Schäden, welche auf der geschäftlichen Nutzung des Anschlusses beruhen, besteht daher nicht".

Bei einem Kabelschaden sei eine "Entstörung innerhalb von 24 Stunden nicht möglich", man habe "alle notwendigen Maßnahmen umgehend in die Wege geleitet, um eine zeitnahe Behebung der Störungsursache sicherzustellen".

Bach hofft nach wie vor, dass die Telekom ein Einsehen hat und seine Forderung prüft. Hofmann: "Einen generellen Anspruch gibt es nicht, das ist eine Frage der Einzelfallprüfung." Insofern gebe es auch kein generelles Nein. Aktueller Stand aber sei, dass der Kunde seinen Anspruch bislang nicht ausreichend belegt habe.

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