"Gewinner" klagt Köder-Preis ein

Gericht spricht Bonner die 8 000 Euro zu, die Versandhandel ihm verweigert

Bonn. Wenn ein Unternehmen einem Verbraucher vorgaukelt, er habe einen Preis gewonnen, nur um ihn als Käufer zu ködern, so muss die Firma den zugesagten Preis auch auszahlen. Zu diesem Ergebnis kommen sowohl das Bonner Landgericht als auch das Kölner Oberlandesgericht im Rechtsstreit eines Bonners gegen eine Firma, die ihn zwar zum Gewinn eines 8 000-Euro-Preises beglückwünschte, ihm den angekündigten Scheck indes nachhaltig verweigerte.

Es fing alles am 22. Januar 2003 an: Da fand der Bonner in seinem Briefkasten das Schreiben eines englischen Versandhandels, das er zunächst für einen der üblichen Werbebriefe hielt. Doch zwischen Verkaufsprospektmaterial und einem Bestellschein mit Kaufaufforderung enthielt das Schreiben der in Großbritannien ansässigen Firma eine Gewinnurkunde, in der es hieß: "Großer Preis über 8 000 Euro bestätigt Gewinn-Urkunde für Herrn H., das vorliegende Dokument bestätigt Herrn H. offiziell und unwiderruflich als Scheck-Gewinner. Das Ergebnis ist endgültig und schriftlich dokumentiert."

In diesem Stil ging es weiter, und Herr H. wurde freigestellt, sich den Scheck mittels eines Anforderungs-Formulars zuschicken oder im Rahmen einer großen Gala aushändigen zu lassen. Herr H. entschied sich dafür, sich das Geld zuschicken zu lassen, brachte das ausgefüllte Anforderungs-Formular unverzüglich zur Post und freute sich auf den unverhofften Geldregen aus England. Der kam jedoch nie.

Als Herr H. bei der Firma seinen Gewinn reklamierte, hieß es: Nein, gewonnen habe er nicht, denn hätte er auch das Kleingedruckte auf der Rückseite gelesen, wüsste er, dass der Gewinn noch nicht sicher gewesen sei. Das aber sehen die Richter völlig anders.

Die 2. Bonner Zivilkammer befindet in Übereinstimmung mit dem 16. Kölner Zivilsenat: "Nach der Gesamtgestaltung der Briefsendung bestehen keine Zweifel, dass aus der Sicht des durchschnittlichen Verbrauchers der Eindruck erweckt wurde, einen Preis gewonnen zu haben." Nun muss die Firma dem Bonner die zugesagten 8 000 Euro nebst fünf Prozent Zinsen seit dem 1. März 2003 auszahlen. Dass der Mann sein Geld auch bekommt, wird in Justizkreisen allerdings bezweifelt.

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