Debatte in der Stadt Sinzig Gutachter entlasten Ex-Bürgermeister Kroeger

SINZIG · Im Fall der fristlosen Kündigung eines Mitarbeiters der Stadt und dem anschließenden Prozess belegt ein Gutachten nun, dass sich der ehemalige Bürgermeister korrekt verhalten hat.

Dem General-Anzeiger liegen zwei Ausarbeitungen der Anwaltskanzlei Klinge/Hess aus Koblenz vor, die sich bereits im Frühjahr mit der Frage beschäftigten, ob sich der damalige Sinziger Bürgermeister Wolfgang Kroeger (CDU) korrekt verhalten hatte, als es um die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung ging. In beiden Bewertungen kommen die Anwälte zu dem Schluss, dass sich das frühere Sinziger Stadtoberhaupt nichts habe zu Schulden kommen lassen.

Insbesondere wurde die Frage untersucht, ob der Stadt durch das Prozessverhalten der Stadt ein Schaden entstanden sei. Bekanntlich war Kroeger zu einem Gerichtstermin nicht erschienen. Es kam zu einem Versäumnisurteil, was eine weitere Freistellung des gekündigten Bediensteten zur Folge hatte. Insbesondere der Rechnungsprüfungsausschuss wollte wissen, ob der Stadt dadurch ein Schaden entstanden war und Ersatzansprüche gegen Kroeger geltend gemacht werden könnten. Auch wollte man wissen, ob die Einlegung einer Berufung gegen ein zwischenzeitlich ergangenes Urteil zu Gunsten des städtischen Mitarbeiters ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung gewesen sei oder eines Ratsbeschlusses bedurfte.

"Kündigung durchaus gerechtfertig"

In ihrem Gutachten kommen die Juristen zu der Bewertung, dass die seinerzeit von Kroeger ausgesprochene fristlose Kündigung des Mitarbeiters „nach Kenntnis der maßgeblichen Umstände durchaus gerechtfertigt“ gewesen sei. Auch könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Stadt durch Kroegers Verhalten ein finanzieller Schaden entstanden sei.

Ferner kommt man zu dem Schluss, dass auch die Entscheidung über die Veranlassung eines etwaigen Berufungsverfahren ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung gewesen sei, das Kroeger auch ohne Ratsbeschluss veranlassen konnte. Nicht zuletzt die Gemeindeordnung weise dem Bürgermeister hier eine besondere Kompetenz zu. Dass die Kroeger entlastenden Ausarbeitungen nichtöffentlich behandelt wurden, begründete Sinzigs Bürgermeister Andreas Geron damit, dass Personalangelegenheiten stets vertraulich zu behandeln seien. Auch gebe es eine Fürsorgepflicht dem städtischen Mitarbeiter gegenüber, den Kroeger damals entlassen hatte.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Franz Hermann Deres, hatte bereits im Juni erklärt: „Bürgermeister Kroeger hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten gehandelt. Ein Schadenersatzanspruch der Stadt ist nicht gegeben.“ Dennoch stimmte der Stadtrat seinerzeit einer Entlastung Kroegers nicht zu. Allerdings auch, weil zahlreiche Kommunalpolitiker noch Aufklärungsbedarf im Zusammenhang mit der Dienstwagennutzung sehen. Die erteilte Nichtentlastung bedarf nach Auflage durch die Kommunalaufsicht noch einer schriftlichen Begründung. Bislang liegt diese nicht vor.

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