Haftstrafe für brutale Attacke am Rheinufer

Seinen Geburtstag des vergangenen Jahres wird ein 27-jähriger Remagener so schnell sicher nicht vergessen. Während er auf einer Sitzbank in Kripp saß und sich mit Musik aus seinem iPod auf eine kleine Feier mit Freunden einstimmte, bereitete ein zufällig vorbei radelnder Bekannter seiner Feierlaune ein jähes Ende.

Haftstrafe für brutale Attacke am Rheinufer
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Ahrweiler. Seinen Geburtstag des vergangenen Jahres wird ein 27-jähriger Remagener so schnell sicher nicht vergessen. Während er auf einer Sitzbank in Kripp saß und sich mit Musik aus seinem iPod auf eine kleine Feier mit Freunden einstimmte, bereitete ein zufällig vorbei radelnder Bekannter seiner Feierlaune ein jähes Ende.

Nach einem kleinen Wortwechsel stürmte der ungebetene Gast unvermittelt auf ihn zu, versetzte ihm mehrere Fausthiebe ins Gesicht, um mit gezielten Tritten gegen den Kopf seinem wehrlos am Boden kauernden Opfer schließlich "den Rest zu geben". Am Freitag musste sich der ebenfalls 27-jährige aus Remagen stammende Angreifer wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Ahrweiler Schöffengericht verantworten.

Der Angeklagte räumte seine brutale Attacke vor Gericht zumindest teilweise ein. Er habe in Sinzig mit Freunden getrunken und Drogen konsumiert. Entsprechend berauscht habe er sich auf den Heimweg gemacht. "Als ich sah, dass er auf der Bank saß und einen Joint rauchte, habe ich ihn gefragt, ob er mir was verkaufen kann", schildert der Angeklagte die Situation.

Als er dies verneint habe, hätte er ihn zur Rede gestellt, warum er gegenüber der neunjährigen Schwester seiner Freundin Lügen über ihn verbreite. Was als Erklärung dienen soll, wirkt eher wie der plumpe Versuch, mit aller Macht einen Grund zum Losprügeln zu finden. Das tat der Angeklagte schließlich auch: Zuerst habe er ihm eine "Ohrschelle" und anschließend einen Faustschlag an die Schläfe versetzt.

"Mehr nicht, und getreten habe ich schon gar nicht", versicherte der Angeklagte. Fotos, die im Krankenhaus vom Opfer gemacht worden waren und ein ärztliches Attest sprechen jedoch eine andere Sprache. Sie bestätigen die Schilderung des Geschädigten, der von mehreren Schlägen ins Gesicht und mindestens einem Fußtritt ans Kinn gesprochen hatte.

Die Tatsache, dass der Angeklagte unter Bewährung stand, drei Wochen nach der Tat ein weiterer Gerichtstermin auf ihn wartete und das skrupellose Vorgehen des 27-Jährigen, zeugten nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft von erheblicher krimineller Energie. Da er, wie das Gericht bemerkte, "massiv vorbestraft" sei, sei eine Geldstrafe nicht mehr in Betracht gekommen.

Stattdessen ahndete das Gericht die Tat mit zehn Monaten Haft. Unter Einbeziehung der Gefängnisstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten, zu der ihn das Gericht im Mai wegen gefährlicher Körperverletzung an einem Obdachlosen verurteilt hatte, sprach der Richter eine Gesamtstrafe von drei Jahren aus.

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