Urteil Hoden beim Turnen gequetscht - Keine Entschädigung

BONN/Region · Dass ein Unfall in der Schule ein Arbeitsunfall ist, bei dem es keinen Anspruch auf ein Schmerzensgeld gibt, musste ein heute 20-Jähriger am Freitag von den Richtern der Ersten Zivilkammer des Landgerichts erfahren. Der junge Mann hatte das Land Nordrhein-Westfalen nach einem Unfall im Sportunterricht auf die Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld verklagt.

Vor etwa dreieinhalb Jahren - der Kläger absolvierte sein letztes Schuljahr an einer Realschule in der Region - war der damals 16-Jährige beim Barrenturnen auf einen Holm gekracht. Die Folge dieser laut Kammervorsitzendem Heinz Sonnenberger "bitteren und unglücklichen Geschichte" war eine Hodenquetschung. Erst mehrere Tage danach war der Jugendliche zum Arzt gegangen. Zwei Monate später musste ein Hoden operativ entfernt und eine Prothese eingesetzt werden.

In der Klage wurde dem Sportlehrer nun eine Pflichtverletzung vorgeworfen. In den Augen des heute 20-Jährigen und seines Anwalts hätte der Lehrer ihn sofort zum Arzt schicken müssen. Der Lehrer hatte den Vorfall allerdings wohl gar nicht richtig mitbekommen. Der Kläger hatte selbst angegeben, dass er sich aus Scham nichts hatte anmerken lassen.

Zudem fallen Unfälle in der Schule laut Sozialgesetzbuch in den Bereich von Arbeitsunfällen. Bei diesen greift die gesetzliche Unfallversicherung, welche die Behandlungskosten übernimmt. Entschädigungszahlungen sind allerdings ausgeschlossen. Obwohl die Richter dem jungen Mann unmissverständlich klar gemacht haben, dass sein Ansinnen keinen Erfolg haben wird, wollte der 20-Jährige die Klage nicht zurücknehmen. Daher wird die Kammer nun ein Urteil fällen.

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