Kinderbetreuung in Sankt Augustin Höhere Gebühren und neue Regelungen

Sankt Augustin · Das neuen Kita- und Schuljahr wird wahrscheinlich teurer – vor allem für Besserverdiener. Dies entspricht überhaupt nicht den Wünschen der Elternvertreter, scheint aber unausweichlich.

Die Satzungskommission hat entschieden: Sie empfiehlt, im kommenden Kita- und Schuljahr die Gebühren für die Betreuung der Kinder in Sankt Augustin anzuheben. Besonders belastet werden die höheren Einkommensstufen. Neu sind weitere Einkommensstufen und getrennte Satzungen für Kindertagesstätten/Tagespflege beziehungsweise die Offenen Ganztagsschulen (OGS). Auch bei der Geschwisterregelung gibt es Änderungen. Der Vorschlag der Satzungskommission, bei der auch die Elternvertretung durch den Jugendamtselternbeirat (JAEB) anwesend war, wird nun an den Jugendhilfeausschuss zur weiteren Beratung und zum Beschluss auf die Tagesordnung gesetzt. Der Rat soll dann in der Dezember-Sitzung beschließen.

Bei der OGS wird sich der Beitrag in der Einkommensstufe zwei (bis 25.000 Euro jährlich) um drei Prozent auf 31 Euro monatlich erhöhen, in der Einkommensstufe drei (bis 38.651 Euro) steigt der Beitrag um fünf Prozent auf 52 Euro monatlich. In den Einkommensstufen vier bis sieben (bis 49.324 Euro bis 79.999 Euro) hätte es nach der Modellrechnung eine sehr große Erhöhung in Höhe von 27 Prozent der Beiträge gegeben, die man aber auf 20 Prozent gedeckelt hat – das sind 84, 108, 132 und 156 Euro im Monat. Ab der Einkommensstufe acht wird der vom Gesetz begrenzte, höchstmögliche OGS-Beitrag von 180 Euro monatlich erhoben (Gehaltsstufe bis 90.0000 Euro und bis zu 120.000 Euro und mehr).

Trotz der Änderungen bleibt ein Fehlbetrag von insgesamt 18.000 Euro in der städtischen Kasse. „Wir gehen davon aus, dass das Einkommen der Eltern im kommenden Jahr ansteigen wird und somit die Unterfinanzierung doch noch ausgeglichen werden kann“, so Stadtsprecherin Eva Stocksiefen. Zudem schlägt die Kommission eine Dynamisierung der Beiträge vor, nach der jedes Jahr automatisch eine dreiprozentige Erhöhung erfolgen soll. Die soll jedoch jährlich überprüft und je nach Ergebnis angepasst werden. Zudem hat der Bürgermeister den Auftrag, bei der Kommunalaufsicht darauf hinzuwirken, dass die steigenden Kosten der Kinderbetreuung nicht ausschließlich durch die Elternbeiträge aufgefangen werden. Das ist bisher der Fall, weil Landeszuschüsse ebenso wie städtische Zuschüsse fix sind.

Die Stadt ist „genötigt“

Neue Regelungen bei der Geschwisterbetreuung gibt es ebenfalls. In der OGS kostet das erste Kind 100 Prozent des Beitrages und das zweite 30 Prozent. Alle weiteren Kinder sind beitragsfrei. Sollte jedoch zudem ein Kind in einer Kita untergebracht sein, reduziert sich der Kita-Beitrag um die geleisteten OGS-Beiträge. In der Kita kostet ein Kind den vollen Beitrag, alle übrigen Kinder sind frei. Richtig teuer kann es hingegen bei der Unterbringung von Kleinkindern unter drei Jahren in einer Kita werden. Hoch ist die Belastung für Eltern ab einem Jahreseinkommen von 120.000 Euro. Sie werden ab dem nächsten Kita-Jahr 690 Euro im Monat zahlen müssen, wenn ihr Kind 45 Stunden in der Woche betreut wird. Bisher lag der höchste Beitrag bei 554 Euro für die U3- Kinder.

Auch wenn das Ergebnis keineswegs den Wünschen der Elternvertreter entspricht, hatte Robert Heimann, stellvertretender JAEB-Vorsitzender, viel Lob für den Prozess der Entscheidungsfindung: „Es gab eine breite Diskussion sowie eine große Transparenz, und wir können nachvollziehen, dass die Stadt genötigt ist, die Beiträge zu erhöhen.“ Sie müsse 19 Prozent der Kosten über Elternbeiträge abdecken, was die Kommunalaufsicht fordere. Das Ergebnis sei so sozialverträglich wie möglich, aber die Gesamtheit der Belastung freue die Elternvertreter nicht, so Heimann. Auch die CDU hat sich in einer Pressemitteilung bereits zum Ergebnis geäußert. Georg Schell, CDU-Fraktionschef, freut sich über die jährliche Überprüfung und Korrektur der Beiträge sowie über die sachliche Zusammenarbeit mit dem Jugendamtselternbeirat.

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