Hundehalterin muss für tote Lämmer zahlen

Mischling löste Fehlgeburten bei trächtigen Schafen in Hangelar aus

Sankt Augustin. Da musste erst ein Sachverständiger für Schafe bemüht werden, um dem Rechtsstreit zwischen einem Schäfer und einer Hundehalterin ein Ende zu machen - in der zweiten Instanz: Erst nach dem Gutachten des Landwirtschaftsmeisters im Prozess vor dem Bonner Landgericht sah Frauchen ein, dass ihr harmloser, verspielter kleiner Mischling sehr wohl Schuld war am Tod von neun Lämmern und einem Muttertier war.

Daraufhin nahm sie ihre Berufung gegen eine Entscheidung des Siegburger Amtsgerichts zurück, das sie im vergangenen Jahr zur Entschädigungszahlung an den Schäfer verurteilt hatte. Es geschah am 18. Juli 2004 auf einer eingefriedeten Weide in Hangelar zwischen dem Kloster der Steyler Missionare und dem Flugplatz, wo eine Schafherde weidete. Doch mit dem Frieden für die Tiere war es vorbei, als drei Jungen zwischen zehn und 13 Jahren mit dem Mischlingsrüden auftauchten.

Wie Spaziergänger später als Zeugen vor Gericht schilderten, spielten und tollten und jagten Kinder und Hund munter mitten durch die Herde. Mit allerdings fatalen Folgen für die Schafe: Sechs tragende Muttertiere erlitten Fehlgeburten, neun Lämmer starben, und auch ein Muttertier überlebte nicht. Für den Schäfer war das ein herber Verlust, für den er die Hundehalterin, Mutter eines der Jungen, zur Kasse bat und von ihr 1 094,46 Euro forderte.

Doch die Frau weigerte sich zu zahlen mit der Begründung: Das könne unmöglich ihr Hund verursacht haben. Das allerdings sah der zunächst vom Schäfer angerufene Siegburger Amtsrichter nach Vernehmung zahlreicher Zeugen anders. Er gab dem Kläger Recht und verurteilte das uneinsichtige Frauchen entsprechend der Tierhalterhaftung. Die Hundehalterin legte Rechtsmittel ein, und die 8. Zivilkammer des Landgerichts machte nun Nägel mit Köpfen:

Sie schaltete den Sachverständigen für Schaffragen ein. Dessen Gutachten war eindeutig: Schafe, so erklärte er, sind Fluchttiere. Obwohl sie so ruhig und ausgeglichen wirken, sind sie doch sehr anfällig für Stress, und genau der stellt sich ein, wenn sich ein unbekannter Hund unter sie mischt, und Stress kann schließlich sogar Frühgeburten auslösen.

Nach diesen Ausführungen gab die Hundehalterin auf und sah ein, dass sie den Prozess nicht gewinnen konnte, zumal eine damals unbeteiligte Augenzeugin das Toben der Kinder und des Hundes inmitten der Herde noch einmal bestätigte. Nun erhält der Schäfer endlich seine Entschädigung. (AZ: LG Bonn 8 S 81/05)

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