Hundespaziergang zweier Ehepaare mündet im Psychoterror

59-jähriger Bad Breisiger bestreitet nach wie vor schwere Belästigungen und kündigt Revision an

Koblenz/Bad Breisig. Eigentlich wollten zwei Ehepaare aus Bad Breisig an einem lauschigen Tag im März nur ihre Hunde ausführen. Die zufällige Begegnung gipfelte in schroffen Beleidigungen, denen angeblich gegenseitige Verfolgungen und anonyme Anrufe folgten. Schließlich erstattete eine 42-jährige Flugbegleiterin Anzeige gegen den 59-jährigen Widersacher, der nach Meinung der Klägerin mittlerweile einen wahren Psychoterror veranstaltete.

Tatsächlich gelangte im Mai bereits das Amtsgericht Koblenz zu der Auffassung, dass der 59-Jährige die treibende Kraft des bösen Spiels sein musste, und verurteilte den Rentner zu einer Geldbuße in Höhe von 2 100 Euro. Daraufhin ging der Verurteilte in Berufung, so dass sich am Dienstag das Landgericht Koblenz mit dem Fall befassen musste. Doch auch die 7. kleine Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Andrea Wild-Völpel sah in dem 59-Jährigen den Schuldigen, verwarf die Berufung und bestätigte die Geldbuße.

Angesichts des ungewöhnlichen Auftretens des Angeklagten schüttelten selbst unbeteiligte Beobachter verwundert den Kopf. Der nach eigenen Angaben an einer schweren Herzkrankheit leidende Mann schien während der Verhandlung über enorme Energiereserven zu verfügen. "Die Atmosphäre zwischen mir und der Staatsanwaltschaft ist vergiftet. Der Staatsanwalt ist mein größter Todfeind", ließ er unverblümt das Gericht wissen.

"Während die Staatsanwaltschaft bei Anzeigen gegen mich ermittelt, schmettert sie Anzeigen von mir regelmäßig ab", schimpfte der 59-Jährige, um dem 39-jährigen Ehemann der Klägerin noch im Gerichtssaal mit einer weiteren Strafanzeige wegen "falscher Behauptungen" zu drohen. Nach weiteren persönlichen Beleidigungen gegenüber dem Staatsanwalt drohte die Richterin dem Angeklagten ein Ordnungsgeld an.

Die Schilderungen der streitenden Parteien unterschieden sich drastisch voneinander. Sprach der 39-jährige Ehemann der Klägerin von obszönen Anrufen, die er seit dem Vorfall erhalte, behauptete der 59-Jährige seinerseits von anonymen Anrufen belästigt zu werden. Außerdem sei er Opfer und nicht Täter.

Wie im März gegenüber dem Ehepaar, ließ er auch vor Gericht keine Gelegenheit aus, seine Leistungen und Verdienste hervorzuheben: Über 30 Jahre lang habe er an der Seite von Ministern gewirkt, sei ehrenamtlicher Bundesarbeitsrichter, Hausbesitzer, Porschefahrer und in vielfältiger Weise ehrenamtlich tätig. Dass ihm im Mai ein Strafbefehl wegen Missbrauchs von Titeln ins Haus geflattert war, schien ihn von der Selbstbeweihräucherung nicht abzuhalten. Immer wieder eilte die 61-jährige Ehefrau zum Angeklagten, um ihm ein Glas Wasser zu reichen.

Von alledem ließ sich das Gericht nicht beeinflussen. In der Aussage des Angeklagten sah es "gravierende Widersprüche". Kaum hatte die Richterin das Urteil verkündet, kündigte der 59-Jährige an, in Revision gehen zu wollen. Die unsägliche Geschichte zweier Ehepaare, die eigentlich nur ihren Hund ausführen wollten, scheint also längst nicht ausgestanden.ln

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